Bis zu 292 Euro Zuschuss pro Kind monatlich: So beantragen Sie den Kinderzuschlag 2024.
Um alleinerziehende Eltern und Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, hat die Regierung den Kinderzuschlag eingeführt, der darauf abzielt, die finanziellen Bedürfnisse von Familien zu ergänzen.
In diesem Artikel erklären wir, wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, wie kann man ihn beantragen und welche zusätzlichen Unterstützungen berechtigte Eltern vom Staat bekommen können.
Der Kinderzuschlag als zusätzliche Unterstützung für Familien
Der Kinderzuschlag (KiZ), auch bekannt als Kindergeldzuschuss, ist eine finanzielle Hilfe für berufstätige Eltern in Deutschland. Obwohl diese Eltern genug verdienen, um sich selbst zu versorgen, haben sie manchmal Schwierigkeiten, alle Bedürfnisse ihrer Familie zu decken. Der Kinderzuschlag, zusammen mit Kindergeld, stellt sicher, dass die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes gedeckt sind.
Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern mit geringem Einkommen, die ihren Kindern ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht ausreichend unter die Arme greifen können. Dieser Zuschlag soll dazu beitragen, dass diese Familien keine Grundsicherung (Bürgergeld) in Anspruch nehmen müssen. Es handelt sich also um eine Unterstützung für Familien, deren Einkommen knapp über dem Bedarf nach dem SGB II liegt.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2024?
Seit Anfang 2024 bekommen berechtigte Eltern mehr Unterstützung für ihre Kinder, denn der Kinderzuschlag ist seit dem 01. Januar 2024 gestiegen.
Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für jedes Kind bis zu 292 Euro pro Monat erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der genaue Betrag von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich des Einkommens der Eltern und der Anzahl der Kinder im Haushalt. Daher erhalten nicht alle Eltern automatisch den vollen Kinderzuschlag von 292 Euro.
Darüber hinaus können diejenigen, die für diesen Zuschuss in Frage kommen, auch Vorteile für die Bildung und Teilhabe ihres Kindes erhalten. Sie könnten sogar von der Zahlung von Kindertagesstättengebühren befreit werden.
Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Nicht alle Eltern sind automatisch berechtigt, den Kinderzuschlag zu erhalten.
Laut verbraucherzentrale.de, die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind:
- Kinder müssen ledig und unter 25 Jahre alt sein
- Kinder müssen im Haushalt leben, und die Eltern sollten Kindergeld für sie erhalten
- Die Einkommensgrenzen, um den Kinderzuschlag zu erhalten, sind wie folgt:
- Bei Paaren sollte das Einkommen nicht weniger als 900 Euro brutto pro Monat betragen
- und bei Alleinerziehenden 600 Euro brutto pro Monat
- Eltern müssen genug Einkommen für sich selbst verdienen, kombiniert mit dem Kindergeld und eventuellen Wohngeldansprüchen, um ihre Familie zu versorgen
- Das Familieneinkommen nach Abzug des Kinderzuschlags sollte nicht so hoch sein, dass der Zuschlagsbetrag auf null fällt
- Der Kinderzuschlag bleibt zugänglich, wenn das Gesamteinkommen, der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammen nicht mehr als 100 Euro unter dem Anspruch nach dem SGB II liegen
- Z.b. Bürgergeld-Empfänger (Aufstocker), Wohngeld Plus Empfänger und weitere Geringverdiener
Haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Da der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen vorgesehen ist, könnten diejenigen, die Bürgergeld erhalten, berechtigt sein, sofern sie die anderen oben genannten Kriterien erfüllen. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Aufstocker Anspruch auf den Kinderzuschlag haben könnten.
Es ist jedoch wichtig, sich beim örtlichen Familienkassenbüro zu informieren, da das kombinierte Einkommen, einschließlich Bürgergeld, bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf.
Der Kinderzuschlag und der Bildungszuschuss sind für Bürgergeld-Empfänger von entscheidender Bedeutung, da sie eine wesentliche finanzielle Entlastung bieten und sicherstellen, dass Kinder aus Familien mit geringem Einkommen trotz sozialwirtschaftlicher Herausforderungen gleiche Chancen auf Wachstum und Entwicklung haben.
Lese-Tipp: Wird Kindergeld beim Bürgergeld angerechnet?
Kinderzuschlag beantragen – So geht’s
Der Antragsprozess ist unkompliziert. Eltern können den Antrag online über die Website des Familienkassenbüros ausfüllen und einreichen. Um die Berechtigung zu überprüfen, können Eltern das KiZ-Lotsen-Tool auf der Familienkasse-Website verwenden. Bei Fragen oder Zweifeln steht das örtliche Familienkassenbüro zur Verfügung.
Kinderzuschlag Online Beantragen: Arbeitsagentur KiZ Antrag stellen
Vorteile des Bildungs- und Teilhabepakets
Zusätzlich zum Kinderzuschlag erhalten berechtigte Familien Zugang zu monetären und Sachleistungen, um die Bildung und Teilhabe ihrer Kinder zu unterstützen.
Wenn Sie den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, sind Sie automatisch für das Bildungs- und Teilhabepaket qualifiziert. Dieses Paket bietet sowohl monetäre als auch Sachleistungen, um Kindern und jungen Erwachsenen individuelle Unterstützung zu bieten, einschließlich:
- Schulreisen und Ausflüge, die von Schulen, Kindertagesstätten oder Horten organisiert werden
- Ein jährlicher Betrag von 195 Euro jährlich für Schulmaterialien
- Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel für Schüler, die auch für andere Reisen genutzt werden können
- Kosten für relevante Lernunterstützung, unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefahr
- Kostenlose gemeinschaftliche Mittagsmahlzeiten in der Schule, Kindertagesstätte, im Hort oder bei der Tagespflege
- Ein monatlicher Betrag von 15 Euro für Aktivitäten wie Sportvereine oder Musikschulen
Zudem bieten viele Städte oder Gemeinden auch spezielle Gutscheine oder Rabatte für diese Aktivitäten an. Für einen detaillierten Überblick stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine umfassende Liste von Kontaktstellen zur Verfügung, bei denen Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen können. Mehr Informationen: BMFSFJ Website
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