Für über 2 Millionen Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt 2024 ein kleines Plus beim Schulbedarf-Zuschuss. Dieser wurde auf insgesamt 195 Euro pro Kind angehoben. Doch wer hat Anspruch und wann gibt es die nächste Auszahlung?

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben es meist schwerer als andere. Klassenfahrten, Schulausflüge, Mittagessen, Schülerbeförderung und der persönliche Schulbedarf sind eine große finanzielle Belastung. Hierfür gibt es staatliche Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

In unserem Artikel erklären wir, was der persönliche Schulbedarf-Zuschuss beinhaltet, wie hoch er ist und wann er ausgezahlt wird. Zudem beantworten wir die Frage, wie und wo er beantragt werden muss. 

Schulbedarf-Zuschuss als Leistung des Bildungspaketes

Gleiche Bildungs-Chancen für alle. Das ist das Leitmotiv des Bildungs- und Teilhabepaketes, welches bereits 2011 ins Leben gerufen wurde.

Damit soll sichergestellt werden, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien die gleichen Möglichkeiten nutzen können.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat also schon vor einigen Jahren ein Bündel an finanziellen Hilfen geschnürt, welches unter anderem Unterstützung für:

  • Ausflüge
  • Mittagessen
  • Schülerbeförderung
  • persönlichen Schulbedarf
  • Lernförderung
  • soziale und kulturelle Teilhabe

bietet. Insbesondere Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, können davon profitieren.

Wofür ist der Schulbedarf-Zuschuss gedacht?

Eltern von Schulkindern wissen es nur zu gut: Gefühlt brauchen die Kleinen ständig etwas Neues oder Ersatz für die Schule. Stifte, Buch- und Hefthüllen, Hefte, Schreibblöcke und Co verlangen innerhalb eines Schuljahres nahezu unentwegt Nachschub.

Und auch wenn vieles davon einzeln eher kleinere Geldbeträge sind: Es summiert sich schnell. Wer nur wenig Geld im Monat zur Verfügung hat, stößt hier schnell an seine finanziellen Grenzen.

Hinweis: Der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf ist de facto für Dinge gedacht, die innerhalb eines Schuljahres erneuert oder ersetzt werden müssen, weil sie verbraucht (oder zu klein geworden sind, wie beispielsweise bei Sportsachen) wurden. Einrichtungsgegenstände wie ein neuer Schreibtisch oder auch der zu entrichtende Eigenanteil für die Schulbücher gehören nicht dazu!

Wer hat Anspruch auf den Schulbonus?

Anspruchsberechtigt sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerber-Leistungen beziehen.

Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das jeweilige Kind eine allgemeinbildende oder auch berufsvorbereitende Schule besucht.

Zudem sind nur jene Kinder unter 25 Jahren anspruchsberechtigt, die keine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Umkehrschluss bedeutet das: Kinder, die bereits eine Ausbildung absolvieren und die Berufsschule besuchen, sind nicht anspruchsberechtigt.

Ist ein extra Antrag notwendig?

Für Bürgergeld-Empfänger und Empfänger anderer Sozialleistungen ist in der Regel kein gesonderter Antrag nötig.

Bei Wohngeld-Empfängern ist laut Bundeskindergeldgesetz ein formloser Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erforderlich.

Wessen Kind jedoch eingeschult (oder unter 7 Jahre alt ist) wird oder bereits 15 Jahre alt ist, muss meist eine aktuelle Schulbescheinigung einreichen, um den Schulbedarf-Zuschuss zu erhalten.

Schulbedarf-Zuschuss – eine Pauschale für das gesamte Schuljahr

Der seit 01.01.2024 erhöhte Schulbedarf-Zuschuss von insgesamt 195 Euro pro Schuljahr und Kind wird in zwei Einzelbeträgen ausgezahlt.

Das bedeutet also: Es gibt für das erste Schulhalbjahr 130 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 65 Euro.

Der nächste Auszahlungstermin für den Schulbedarf-Zuschuss 

Für das zweite Schulhalbjahr wird der Schulbedarf-Zuschuss am 01. Februar 2024 ausgezahlt.

Unser Tipp: Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, kann sich beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt über die Modalitäten für den Antrag auf Schulbedarf-Zuschuss erkundigen.

Bürgergeld-Empfänger oder andere bedürftige Familien könnten zusätzliche finanzielle Hilfe für ihre Kinder beantragen. In unserer Kategorie „Bürgergeld & Familien“ finden Sie mehr.