Millionen Bürgergeldempfänger in Deutschland erhalten daher für 2024 einen höheren Regelsatz von etwa 12 Prozent. Allerdings ist die Anpassung des Regelsatzes, die die verschiedenen Regelbedarfsstufen betrifft, nicht das einzige, was sich im Jahr 2024 für Bürgergeld-Empfänger ändert. 

Wir geben in unserem Artikel einen Überblick, was sich beim Bürgergeld 2024 im neuen Jahr alles ändert. Denn es geht beileibe nicht nur um die Erhöhung von Bürgergeld.

Bürgergeld 2024: Erhöhte Regelsätze

Die wohl wichtigste Änderung ist die Anhebung der Bürgergeld-Regelsätze, wodurch die Bedarfe von Bürgergeld-Empfängern etwas besser gedeckt sein werden.

Rund 5,5 Millionen Anspruchsberechtigte haben im 2024 12 Prozent mehr Geld auf dem Konto

So erhalten Alleinstehende 563 Euro und Paare 506 Euro pro Monat vom Staat. Das sind 61 bzw. 55 Euro mehr, die den Bürgergeld-Empfängern ab 2024 zur Verfügung stehen.

Höhere Regelsätze auch für Kinder und Jugendliche

Doch auch die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich. So wird für Kleinkinder bis 5 Jahren 357 Euro, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 390 Euro und für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 471 Euro ausgezahlt.

Selbst junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch zu Hause leben, erhalten 49 Euro mehr, wenn sie anspruchsberechtigt sind.

Die folgende Infografik zeigt die Bürgergeld-Regelsätze für 2024.

Bürgergeld Regelsatz 2024 - Wie viel Geld bekommen Empfänger im 2024

Anhebung der Bedarfe beim Bildungspaket

Familien, die Anspruch auf Bürgergeld haben, bekommen von jeher zusätzlich finanzielle Unterstützung, wenn es um den Schulbedarf ihrer im Haushalt lebenden Kinder geht.

Auch hier werden die Regelsätze um etwa 12% angehoben. Laut der Bundesregierung wird es ab 2024 für das erste Schulhalbjahr 130 Euro pro Kind und im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro pro Kind geben.

Hinweis: Bei der finanziellen Unterstützung für den Schulbedarf handelt es sich nicht um monatliche Zahlungen. Vielmehr müssen Bürgergeld-Empfänger merken, dass es hierfür genau 2 Auszahlungstermine gibt. Einmal am 01.Februar und einmal am 01.August.

Neuregelung bei Gemeinschaftsunterkünften

Wie das Bundesministerium für Familie und Soziales bekannt gab, wird am 01.01.2024 eine Neuregelung bezüglich der Gemeinschaftsunterkünfte in Kraft treten.

Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger, die in einer solchen Unterkunft leben und dort vom Betreiber verpflegt werden bzw. Energie von ihm beziehen, nicht mehr den vollen Regelsatz ausgezahlt bekommen. 

Vielmehr wird das Bürgergeld 2024 dementsprechend gekürzt und die finanziellen Aufwendungen direkt an den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft ausgezahlt.

Bürgergeld 2024: Höherer Mindestlohn auch für Geringverdiener

Viele Geringverdiener gehören zu den sogenannten “Aufstockern”. Sie erhalten also zusätzlich Bürgergeld, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Durch die Anhebung des Mindestlohnes auf 12,41 Euro brutto, werden unter Umständen Neuberechnungen des Bürgergelds 2024 nötig sein. Zumindest wird das Jobcenter den neuen Einkommensnachweis fordern.

Anhebung der Verdienst-Obergrenze bei Minijobbern

Wer als Bürgergeld-Empfänger einem Minijob nachgeht, kann sich ab dem 01. Januar 2024 ebenfalls über mehr Geld freuen. Denn die Obergrenze für den Verdienst erhöht sich aufgrund der Mindestlohn-Erhöhung auf 538 Euro pro Monat. 

Zukunftsaussichten: Wird beim Bürgergeld 2024 gespart?

Neben den bereits feststehenden und gesetzlich geregelten Änderungen beim Bürgergeld 2024 wird es im kommenden Jahr auch andere Punkte geben, die für Bürgergeld-Empfänger wichtig sind.

Aufgrund der aktuell miesen Haushaltslage in unserem Land wird auch das Bürgergeld nicht vor diversen Sparmaßnahmen sicher sein. Kommen Bürgergeld Kürzungen und neue Sanktionen in 2024?

Noch ist nichts endgültig entschieden, aber man kann davon ausgehen, dass die Regierung anstrebt:

  • so schnell wie möglich mehr ukrainische Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um die Ausgaben für das Bürgergeld zu reduzieren,
  • arbeitsunwillige Bürgergeld-Empfänger zu sanktionieren, indem das Bürgergeld für 2 bis 3 Monate gestrichen wird und nur die Kosten für Miete und Heizung übernommen werden
  • den sogenannten Bürgergeld-Bonus komplett zu streichen.

Was schlussendlich davon umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten.