Von dieser neuen Regelung profitieren Millionen: Tausende von Euro bei Zuzahlungen sparen als Form eines weiteren Zuschusses für Berechtigte.

Gesundheitskosten können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Daher mussten einige Dinge geändert werden, um sicherzustellen, dass niemand finanziell in Bedrängnis gerät.

Eine Änderung wurde 2023 eingeführt: Ein kürzlich gefälltes Urteil könnte Ihnen Tausende an Gesundheitskosten in Deutschland einsparen!

In diesem Artikel erklären wir, was die neue finanzielle Entlastung für Sie bedeutet.

Viele fürchten Zuzahlungen

Der Begriff Zuzahlung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung fest verankert. Dabei handelt es sich um die Beträge, die Versicherte zusätzlich zu den von der Krankenkasse übernommenen Kosten für medizinische Leistungen wie Medikamente, Therapien oder Krankenhausaufenthalte zahlen müssen. 

Ohne eine Deckelung könnten diese Zuzahlungen besonders für chronisch Kranke oder Menschen mit geringem Einkommen zu einer schweren finanziellen Belastung werden.

Die Belastungsgrenze mit Bürgergeld

Um eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung der Versicherten zu verhindern, wurde die Belastungsgrenze ins Leben gerufen. Diese legt fest, wie viel ein Versicherter im Höchstfall pro Jahr zuzahlen muss. Ursprünglich richtete sich diese Grenze nach dem Bruttoeinkommen der Familie. 

Doch für jene, die von Sozialleistungen wie der Grundsicherung oder dem Bürgergeld leben, gibt es Sonderregelungen. Im Jahr 2023 beträgt die Belastungsgrenze für diese Gruppe basierend auf der Regelbedarfsstufe 1 lediglich 2% ihres jährlichen Einkommens, was in Euro ausgedrückt maximal 120,48 Euro bedeutet.

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Wer profitiert von den Sonderregelungen?

Viele Versicherte fragen sich: Gehöre ich zu den Begünstigten? Die Liste derjenigen, die von den Sonderregelungen profitieren können, ist recht umfangreich. Sie beinhaltet Bezieher von Grundsicherung, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und weiteren Sozialleistungen. 

Ein jüngst gefälltes Urteil des Landessozialgerichts Hamburg hat nun den Kreis der Begünstigten erweitert. Demnach gehören nun auch diejenigen dazu, die Hilfe zur Pflege erhalten. 

Was bedeutet das für Sie?

Für jemanden, der Hilfe zur Pflege bezieht, können auch kleine zusätzliche Kosten schnell zu einer Hürde werden. 

Mit der neuen Regelung wird sichergestellt, dass auch sie nicht mehr als 120,48 Euro im Jahr an Zuzahlungen leisten müssen. Bei chronischen Erkrankungen halbiert sich dieser Betrag sogar. 

Für alle anderen Versicherten wird die Belastungsgrenze weiterhin basierend auf ihrem jährlichen Bruttoeinkommen berechnet. So ergibt sich beispielsweise bei einem Jahresbruttogehalt von 26.400 Euro eine allgemeine Belastungsgrenze von 528 Euro.

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Fazit: Neue Entlastungen für Zuzahlungen

Das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg markiert einen wichtigen Meilenstein für Versicherte, die Hilfe zur Pflege erhalten. Mehr Menschen in Deutschland profitieren von den reduzierten Zuzahlungsgrenzen und werden vor weiteren finanziellen Belastungen geschützt.