Mit steigenden Mieten und bevorstehenden Budgetkürzungen für 2024 drohen Familien mit Bürgergeld eine nie dagewesene Obdachlosigkeitswelle?

Immer mehr Deutschen ist klar, dass Wohnen immer teurer wird. Die Zuwanderung tut ein Übriges dafür, dass günstige Wohnungen kaum zu finden sind. Was aber ist, wenn Sie Bürgergeld-Empfänger sind und sich Ihre Miete kaum mehr leisten können? 

Wird man einfach herausgeschmissen und auf der Straße gelassen oder gibt es zusätzliche Hilfen?

In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, was ein kürzliches Urteil in Bezug auf Notfallhilfe für Bürgergeld-Empfänger entschieden hat.

Bürgergeld und Wohnungsnot: Wohnungsmangel aufgrund von Budgetkürzungen in 2024? 

Vor allem für Empfänger von Bürgergeld ist es kaum mehr möglich, angemessenen Wohnraum zu finden. Das, was das Jobcenter bezahlt, reicht bei der schon lange angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt oft nicht mehr aus, um sich die Miete leisten zu können. 

Eine neue Sorge ist kürzlich aufgetaucht: Das Haushaltsbudget wird 2024 um rund 700 Milliarden Euro gekürzt. Dies könnte potenziell dazu führen, dass das Jobcenter geringere Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger festlegt. 

Einige halten die Mietobergrenzen des Jobcenters bereits für recht eng, werden sie im nächsten Jahr noch enger sein?

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Mit Bürgergeld: Günstige Wohnungen nicht immer verfügbar

In manchen Regionen, vor allem im Großstädten wie München, Berlin, Frankfurt und Co, gibt es zwar einige Objekte, die mit dem üblichen Zuschuss leistbar wären. 

Das Problem ist aber, dass die günstigen Wohnungen nicht ausreichend verfügbar sind. Aber nicht alles ist schwarz und weiß, und es könnte zusätzliche finanzielle Unterstützung für Bedürftige geben.

Das Jobcenter muss sich nun, nach neuem Urteil, auf die aktuelle Situation einstellen und darf nicht ausschließlich nach dem Mietspiegel handeln. 

Wann steht Notfallhilfe für Bürgergeld-Empfänger zur Verfügung?

Ein aktuelles Urteil bringt Klarheit: Im Ernstfall muss das Jobcenter mehr Zuschuss bezahlen. 

Daher sind die Ämter bzw. das Jobcenter dazu verpflichtet, sich an den aktuellen Mietpreisen zu orientieren und ggf. mehr an den Bürgergeld-Empfänger auszubezahlen. Laut eines Urteils des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: L 32 AS 1888/17) wird das Armutsrisiko für Bürgergeld-Bezugspersonen somit minimiert. 

Was bedeutet das Gerichtsurteil für Sie?

Hier ein einfaches Beispiel:

Eine Bürgerin aus Süddeutschland, die Bürgergeld bezieht, bekommt vom Jobcenter eigentlich 490 Euro monatlich, um die Miete zu bezahlen. Ihre gesamten Miet-Kosten allerdings betragen 660 Euro, da es in der schwierigen Lage nicht möglich ist, in Stuttgart für die veranschlagten 490 Euro Wohnraum zu finden. 

Das Amt muss, wenn es nicht möglich ist, eine günstige Wohnung zu finden, demnach die 660 Euro pro Monat übernehmen. Eine ähnliche Klage einer Dame, die Bürgergeld bezieht, war in Berlin erfolgreich. Laut Gerichtsbeschluss muss eine sichere Unterkunft für alle Bürger gewährleistet sein. 

Damit steht fest, dass Sie auch als Bezugsperson des Bürgergeldes nicht auf der Straße leben müssen! 

Fazit: Bürgergeld und die Angst der Wohnungsnot

Kein Bürgergeld-Empfänger muss in Panik geraten, wenn er seine Mietwohnung verliert. Das Jobcenter hilft auch dann weiter, wenn es aussichtslos erscheint, günstigen Wohnraum zu finden. Schließlich sind die meisten Familien, die von Bürgergeld leben, darauf angewiesen, in preiswerten Wohnungen zu leben.

Das Amt bezahlt grundsätzlich nur den Zuschuss, der nach Mietspiegel berechnet wird. Mehrkosten müssen im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden, damit der Zuschuss größer ausfällt.