In nur wenigen Tagen öffnen die Online-Bewerbungen, für eine staatliche Förderung, durch die Millionen Menschen bis zu 15.000 Euro beantragen könnten.
Nein, wir haben keine Nullen zu viel gesetzt. Der Betrag, den Sie sehen, ist korrekt. Die Zulassungskriterien für den Zuschuss sind jedoch streng und es wird nicht automatisch an jeden vergeben.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen auf Ihrem Sofa und halten freudig den Brief in der Hand, der verspricht, einen bedeutenden Teil Ihrer Bildungsreise zu finanzieren. Das ist für viele Studierende dank des BAföG-Förderprogramms tatsächlich Realität.
In diesem Artikel erklären wir das Wichtigste, was Sie über das Stipendium von bis zu 15.000 Euro, den Bewerbungsprozess und die Qualifikationskriterien wissen müssen.
Für wen ist der Aufstiegs-BAföG Zuschuss?
Die staatliche Förderung Aufstiegs-BAföG unterscheidet sich vom traditionellen Bafög darin, dass sie nicht für Schüler*innen, Berufsauszubildende oder Studierende in der Erstausbildung vorgesehen ist, sondern für Fachkräfte, die bereits eine Ausbildung absolviert haben oder über relevante Berufserfahrung verfügen.
Das Stipendium ist auch für Studierende gedacht, die eine weitere berufliche Qualifikation anstreben. Das Aufstiegs-BAföG (früher bekannt als „Meister-BAföG“) unterstützt Menschen in Deutschland also finanziell, die sich beruflich weiterbilden möchten.
Ob Prüfungsgebühren, Studiengebühren oder sogar tägliche Lebenshaltungskosten während des Vollzeitstudiums, Aufstiegs-BAföG ist die Antwort.
Wie bewerbe ich mich für das Stipendium?
Das Programm unterscheidet nicht nach Vermögen oder Einkommen, wenn es um Kurs- und Prüfungsgebühren geht. Die finanzielle Unterstützung kann anfallenden Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro für Fachkräften bzw. Studierenden mit Weiterbildung fördern.
Das Beste daran? Seit dem 1. August 2020 ist die Hälfte davon ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das bedeutet, wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen, können Anspruchsberechtigte bis zu 7.500 Euro behalten, ohne sie zurückzahlen zu müssen.
Ab dem 20. September 2023 werden die Bewerbungen für das Aufstiegs-BAföG-Stipendium auch vollständig online verfügbar sein.
Mehr Informationen: Aufstiegs-BAföG Förderung Website
Weitere finanzielle Unterstützung
Hier kommt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ins Spiel. Wenn das Stipendium nicht ausreicht, bietet die KfW einen zinsgünstigen Kredit an, um finanzielle Schwierigkeiten zu überbrücken. Das Beste daran ist: wenn Sie Ihre Prüfungen bestehen, könnten Ihnen 50% Ihrer Kreditkosten für Kurs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Außerdem können Studierende, die an ihrem Master-Prüfungsprojekt arbeiten, weitere Mittel in Anspruch nehmen, bis zu der Hälfte der notwendigen Kosten, gedeckelt bei 2.000 Euro. Auch hier ist die Hälfte davon nicht rückzahlbar.
Gibt es zusätzliche Hilfen für Lebenshaltungskosten?
Vollzeitstudierende können erleichtert aufatmen, da eine Unterstützung für Lebenshaltungskosten verfügbar ist – eine Mischung aus Stipendium und zinsgünstigen KfW-Krediten. Seit dem 1. August 2020 basiert diese Hilfe für Lebenshaltungskosten zu 100% auf Stipendien.
Zusammenfassend stehen Studierenden basierend auf ihrem Familienstatus folgende Stipendien zur Verfügung:
- Singles: Unterhaltsförderung bis zu 963 Euro monatlich
- Verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft: zusätzliche 235 Euro monatlich
- Eltern: Zusätzliche 235 Euro monatlich pro Kind
- Alleinerziehende: Ein Bonus von 150 Euro monatlich pro Kind unter 14 Jahren oder solchen mit Behinderungen.
Zusätzliche Einkommens- & Vermögensfreibeträge
Die finanziellen Situationen von Studierenden variieren. Daher gibt es einen Einkommensfreibetrag von 330 Euro, der sich je nach spezifischer Situation, z. B. bei einem Minijob oder Heirat, erheblich erhöhen kann.
Studierende und ihre Partner profitieren auch von großzügigen Vermögensfreibeträgen. Zum Beispiel werden Vermögenswerte erst berücksichtigt, wenn sie 45.000 Euro überschreiten.
Können Bürgergeld-Empfänger dieses Stipendium auch beantragen?
In der Regel kann eine Person nicht gleichzeitig Bürgergeld und BAföG beziehen. Generell hat das BAföG Vorrang, es sei denn, jemand erfüllt die Anforderungen aufgrund von Alter und anderen Faktoren nicht.
Die allgemeine Antwort hier wäre also nein: Da Bürgergeld-Empfänger normalerweise nicht für BAföG infrage kommen, sind sie auch nicht für das Aufstiegs-BAföG von bis zu 15.000 Euro berechtigt.
Es gibt jedoch andere Bildungsanreize für Bürgergeld-Empfänger, zum Beispiel den Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld.
Abschließend lässt sich sagen, das Aufstiegs-BAföG-Programm ist mehr als nur finanzielle Unterstützung; es ist ein Engagement für Fachkräfte und Studierende im zweiten Bildungsweg und stellt sicher, dass sie alles haben, was sie brauchen, um sich auf das Wichtigste zu konzentrieren – ihre Bildung. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, davon profitieren könnte, zögern Sie nicht. Informieren Sie sich oder Bekannte genauer, verstehen Sie die Details und nutzen Sie die Gelegenheit. Die damit verbundenen Möglichkeiten könnten die Zukunft nachhaltig beeinflussen.