Regelbedarf (SGB II): Regelsatz, Mehrbedarf, Sonderbedarf einfach erklärt
Auf dieser Seite erklären wir die wichtigsten Begriffe der Grundsicherung (oft auch „Bürgergeld“ oder Hartz IV genannt). Viele verwechseln Regelsatz, Regelbedarf, Mehrbedarf und Sonderbedarf – dabei entscheidet genau diese Unterscheidung oft darüber, was dir zusteht und wie das Jobcenter rechnet.
Kurzüberblick: Was ist was?
Regelbedarf
Der Regelbedarf ist der monatliche Betrag für den Lebensunterhalt (z.B. Essen, Kleidung, Strom ohne Heizung, Hygiene, Kommunikation, Hausrat, persönliche Bedürfnisse).
Regelsatz
„Regelsatz“ ist der umgangssprachliche Begriff. In der Praxis meinen die meisten damit den Regelbedarf. Offiziell wird oft von Regelbedarf bzw. Regelbedarfsstufen gesprochen.
Mehrbedarf
Mehrbedarf ist ein zusätzlicher monatlicher Betrag zum Regelbedarf, wenn bestimmte Lebensumstände vorliegen (z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehung). Mehrbedarf ist kein „Bonus“, sondern soll typische Zusatzkosten ausgleichen.
Sonderbedarf / Einmalbedarf
Sonderbedarf (häufig auch „Einmalbedarf“ genannt) sind einmalige oder besondere Kosten, die nicht aus dem Regelbedarf bezahlt werden können, z.B. Erstausstattung für Wohnung oder Baby. Je nach Fall wird das als Zuschuss oder Darlehen gewährt.
Regelbedarf: Wofür ist er gedacht?
Der Regelbedarf deckt den laufenden Lebensunterhalt ab. Dazu gehören typischerweise:
- Ernährung und Getränke
- Kleidung und Schuhe
- Körperpflege und Gesundheitspflege (nicht Medikamente auf Rezept)
- Haushaltsstrom (nicht Heizung)
- Telefon/Internet, Mobilität im Alltag
- Hausrat und kleine Anschaffungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Wichtig: Miete und Heizung gehören normalerweise nicht in den Regelbedarf, sondern werden gesondert als Kosten der Unterkunft und Heizung geprüft (je nach Angemessenheit).
Regelbedarfsstufen: Warum bekommen Menschen unterschiedliche Beträge?
Die Höhe des Regelbedarfs hängt davon ab, in welcher Regelbedarfsstufe du bist. Das richtet sich vor allem nach:
- lebst du allein oder mit Partner zusammen?
- bist du volljährig und lebst im Haushalt anderer?
- handelt es sich um Kinder oder Jugendliche (altersabhängig)?
Merke: Das Jobcenter bewertet nicht „wie sparsam“ jemand ist, sondern ordnet dich einer Stufe zu und rechnet danach.
Tipp: Wenn du dir schnell eine Orientierung holen willst, nutze den Leistungsrechner:
Mehrbedarf: Wann gibt es extra Geld?
Ein Mehrbedarf kommt zusätzlich zum Regelbedarf dazu – aber nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und du das nachweist (z.B. Bescheinigung, Attest, Nachweise zur Situation).
Häufige Beispiele für Mehrbedarfe:
- Alleinerziehende (abhängig von Anzahl und Alter der Kinder)
- Schwangere (typischerweise ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft)
- Behinderung bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. wenn Leistungen zur Teilhabe/Integration vorliegen)
- Kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen (nur mit ärztlichem Nachweis)
- Dezentrale Warmwasserbereitung (wenn Warmwasser z.B. über Boiler/Durchlauferhitzer erzeugt wird)
Wichtig:
- Mehrbedarf wird in der Regel monatlich gezahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen.
- Es ist oft eine typische Fehlerquelle, weil Nachweise fehlen oder falsch eingeordnet werden.
- Mehrbedarf ist nicht automatisch „immer dabei“ – du musst ihn meist aktiv beantragen bzw. nachweisen.
Sonderbedarf / Einmalbedarf: Welche einmaligen Leistungen sind möglich?
Der Regelbedarf ist für den Alltag gedacht. Manche Kosten passen dort nicht rein – dafür gibt es je nach Situation Sonderbedarfe bzw. Einmalbedarfe.
Typische Fälle:
Erstausstattung Wohnung
Wenn eine Wohnung neu eingerichtet werden muss (z.B. nach Trennung, Umzug aus einer Notlage, erstmaliger eigener Haushalt).
Erstausstattung Schwangerschaft und Baby
Wenn grundlegende Ausstattung gebraucht wird (z.B. Kinderbett, Wickelmöglichkeit, Grundausstattung Kleidung).
Erstausstattung Kleidung
In besonderen Situationen (z.B. nach Verlust durch Brand/Wasserschaden oder wenn nachweisbar keine Grundausstattung vorhanden ist).
Unabweisbarer Bedarf in besonderen Fällen
Wenn etwas dringend notwendig ist, aber aus dem Regelbedarf nicht bezahlt werden kann. Hier wird je nach Einzelfall auch mit Darlehen gearbeitet.
Wichtig:
- Sonderbedarfe müssen in der Regel begründet und nachgewiesen werden.
- Oft ist entscheidend, ob es sich um Erstausstattung handelt oder um Ersatzbeschaffung. Ersatz wird häufig strenger bewertet.
- Kaufe nichts Teures „auf Verdacht“, sondern kläre den Bedarf vorher schriftlich ab, wenn möglich.
Häufige Missverständnisse
„Regelsatz = alles“
Nein. Miete/Heizung laufen extra (KdU). Mehrbedarf und Sonderbedarf können zusätzlich möglich sein.
„Mehrbedarf bekomme ich automatisch“
Meist nicht. Du brauchst häufig einen Antrag oder Nachweise.
„Sonderbedarf ist immer ein Zuschuss“
Nicht immer. Manche Bedarfe werden als Zuschuss, manche als Darlehen gelöst – das hängt vom Fall ab.
Was du konkret tun kannst
Wenn du wissen willst, was für dich gilt, geh so vor:
- Regelbedarf prüfen: Welche Lebenssituation/Stufe trifft auf dich zu?
- Mehrbedarf prüfen: Gibt es Gründe wie Alleinerziehung, Schwangerschaft, Warmwasser, medizinische Ernährung?
- Sonderbedarf prüfen: Gibt es eine echte Erstausstattung oder einen besonderen, unabweisbaren Bedarf?
- Nachweise sammeln: Atteste, Bescheinigungen, Begründung, ggf. Kostenvoranschläge
- Schriftlich beantragen: Damit es nachvollziehbar ist
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Mini-FAQ
Ist Regelsatz das gleiche wie Regelbedarf?
Meist ja – „Regelsatz“ wird umgangssprachlich genutzt, korrekt ist oft „Regelbedarf“ bzw. „Regelbedarfsstufe“.
Sind Mehrbedarf und Sonderbedarf das Gleiche?
Nein. Mehrbedarf ist meistens monatlich, Sonderbedarf ist meist einmalig oder besondere Kosten.
Kann ich Mehrbedarf und Sonderbedarf gleichzeitig bekommen?
Je nach Situation ja – das sind unterschiedliche Töpfe.