Der Kulturpass ist ein kürzlich eingeführtes Regierungsprogramm zur Unterstützung junger Menschen und Kultur in Deutschland. Der 200 Euro Zuschuss ist eine Leistung aus dem Kulturpass.
Durch das Programm haben junge Menschen Anspruch auf eine Bonuszahlung von bis zu 200 Euro, die sie für den Kauf verschiedener kulturbezogener Erlebnisse verwenden können. Auch Bürgergeld-Empfänger können von dem Zuschuss profitieren, ohne dass dieser an den Regelsatz angerechnet wird.
Was ist das Ziel des Kulturpass-Programms?
Das Kulturpass-Programm soll die verlorenen kulturellen Erlebnisse für junge Menschen während der Pandemie ausgleichen und Unternehmen unterstützen, die während COVID-19 stark von der Krise betroffen waren und es teilweise heute noch sind.
Wer kann den Zuschuss von 200 Euro erhalten?
Der Kulturpass stellt eine enorme Unterstützung für die Kulturszene in Deutschland dar und befindet sich noch in der Testphase. Das bedeutet, dass sich derzeit nur die Personengruppe der Teenager, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, dafür bewerben können.
Was ist, wenn ich in der ersten Jahreshälfte 2023 volljährig wurde?
Auch Personen, die bereits Ihren 18. Geburtstag in 2023 hatten (also von Januar bis heute), können den Zuschuss von 200 Euro nachträglich beantragen! Das bedeutet, dass alle Bürger, die im Jahr 2005 geboren wurden, empfangsberechtigt sind und sich für den Kulturpass bewerben können.
Gilt der 200-Euro-Bonus nur für deutsche Staatsbürger?
Die Staatsangehörigkeit dieser jungen Erwachsenen spielt ebenfalls keine Rolle, solange sie einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland und eine deutsche Wohnadresse haben. Das bedeutet, dass sowohl Deutsche, EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger die Kulturpass-Bewerbung einreichen können.
Haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf den 200-Euro-Zuschuss?
Ja, Bürgergeld-Empfänger, die bis zum Ende des Jahres 2023 volljährig werden, sind genauso berechtigt wie alle anderen, die Förderung zu erhalten und sollten sich bewerben.
Der 200 Euro Bürgergeld Zuschuss wird sich nicht auf die Berechnung des Regelsatzes auswirken.
Wann wird das Programm für weitere Personengruppen verfügbar sein?
Der Kulturpass, eine neue Möglichkeit, sowohl junge Menschen als auch die reichhaltige Kultur Deutschlands zu unterstützen, wurde im Juni 2023 angekündigt und befindet sich derzeit in der Pilotphase. Wenn das Programm reibungslos und wie beabsichtigt verläuft, plant die Regierung, den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern, um auch Teenager im Alter von 16 und 17 Jahren einzuschließen.
Es ist jedoch derzeit unbekannt, ob und wann das Programm erweitert wird, um mehr Teenager in das Programm einzubeziehen.
So bekommen Sie den 200 Euro Zuschuss
Muss ich mich für die Förderung bewerben oder erhalte ich das Geld automatisch?
Es ist wichtig zu wissen, dass der Zuschuss nicht automatisch ausgezahlt wird und junge Menschen sich registrieren und bewerben müssen, um den 200 Euro zu erhalten.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital. Eine Altersverifizierung ist im Bewerbungsprozess erforderlich.
Wie beantrage ich den 200-Euro-Bonus?
Einzelne Personen können entweder die offizielle Kulturpass-App herunterladen oder sich auf der Webseite registrieren, um sich zu bewerben.
Die folgenden Ausweisdokumente werden als legitime Methoden zur Altersverifizierung aufgeführt:
- Personalausweis mit Online-Verifizierungsfunktionen (für deutsche Staatsbürger)
- eID (für EU-Bürger)
- Elektronischer Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger)
Wo erhalte ich das Geld?
Nachdem die Berechtigung der Personen im Bewerbungsprozess verifiziert wurde, wird der Betrag von 200 Euro auf das Kulturpass-Konto gutgeschrieben. Du kannst die Mittel direkt vom Konto aus verwenden, um Tickets für verschiedene Kulturveranstaltungen zu kaufen oder zu buchen.
Kann ich das Geld an jemand anderen überweisen?
Nein. Der 200 Euro Zuschuss wird ausschließlich für empfangsberechtigte Person gewährt. Die Mittel daraus können nicht auf ein anderes Konto übertragen werden. Nur Kontoinhaber können die Bonuszahlung von 200 Euro nutzen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.