Über eine Million Bürgergeld-Empfänger können jetzt richtig profitieren. Denn wer Bürgergeld bezieht, kann einen zusätzlichen Zuschuss von 150 Euro monatlich als Bonus zum Regelsatz sichern.

Seit Juli 2023 wird Weiterbildung staatlich gefördert. Das ist eine gute Sache! Vor allem, wenn man bedenkt, dass derzeit etwa 1,2 Millionen Bürgergeld-Empfänger gar keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können.

Doch welche Regelungen gelten für Empfänger von Bürgergeld, um vom Bonus für eine Weiterbildung zu profitieren?

In unserem Artikel erklären wir, wofür der Weiterbildungs-Bonus gedacht ist und an welche Regelungen der Zuschuss gekoppelt ist.

Die Hintergründe des Ausbildungs-Zuschusses für Bürgergeld-Empfänger

Es ist natürlich kein vollkommen neuer Ansatz, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Bereits vor der Einführung des  Bürgergelds gab es vom Arbeitsamt oder Jobcenter Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen.

Doch nun steht nicht mehr nur die einfache Jobvermittlung im Fokus. Vielmehr setzt der Weiterbildungs-Bonus bei den grundlegenden Fähigkeiten an.

Das bedeutet: Wer keine oder nur eine zum Teil abgeschlossene Ausbildung hat, kann sich nun weiterbilden und erhält einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro monatlich.

Mit diesem extra Zuschuss sollen weniger gut qualifizierte Bürgergeld-Empfänger jene Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen, die sie für einen gut bezahlten Job brauchen.

Man könnte es also nachhaltig nennen. Denn während irgendein Job vielleicht für eine kurze Zeit das Einkommen erhöht, bietet eine bessere Qualifizierung echte Zukunftschancen für Bürgergeld-Empfänger. Immerhin kann damit die Einkommenssituation damit langfristig verbessert werden.

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Qualifizierung mit Bürgergeld – wer hat Anspruch auf diese Zuschüsse?

Wer Bürgergeld bezieht, aber nicht über die nötige Qualifizierung für einen Job verfügt, kann sich weiterbilden.

Dafür unterstützt das Jobcenter grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Einmal die einfache Weiterbildung, die beispielsweise auf den bereits erlangten Abschluss aufbaut oder auf den Beruf vorbereitet. Ideal ist sie unter anderem für jene, die lange Zeit nicht in ihrem Beruf gearbeitet haben.

Während dieser Zeit gibt es den sogenannten Bürgergeld-Bonus. Dieser beträgt 75 Euro im Monat, solange die Weiterbildung von mindestens 8 Wochen dauert.

Die zweite Möglichkeit ist eine Weiterbildungs-Maßnahme, über welche Bürgergeld-Empfänger einen vollumfänglichen Berufsabschluss erlangen können. Vergleichbar ist das mit Umschulungen, wie es sie auch früher schon gab.

Bei einer berufsbezogenen Weiterbildungs-Maßnahme erhalten Bürgergeld-Empfänger jeden Monat 150 Euro Weiterbildungs-Geld.  Das gibt es zusätzlich, was im Endeffekt bedeutet, dass es nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Somit bekommt ein Alleinstehender vom Jobcenter statt der 502 Euro monatlich 652 Euro.

Die aktuellen Regelungen zur Qualifizierung mit Bürgergeld

Anspruchsberechtigt sind alle Bürgergeld-Empfänger. Also sowohl jene, die keiner Arbeit nachgehen, als auch solche, die als Geringverdiener mit dem Bürgergeld aufstocken.

Für eine Weiterbildung mit Bürgergeld muss kein extra Antrag gestellt werden. 

Allerdings braucht es ein Gespräch mit dem zuständigen Berater. Denn erst wenn dieser den Bedarf für eine Weiterbildung festgestellt hat, kann eine gezielte Förderung aktiviert werden.

Unser Tipp: Es kann nie schaden, den zuständigen Berater vom Jobcenter auf die neuen Weiterbildungs-Möglichkeiten anzusprechen.

Das ist noch zu beachten

Übrigens zu den neuen Regelungen gehört auch, dass die Jobcenter angewiesen sind, in erster Linie die Qualifizierung zu fördern.

Das bedeutet, dass vor allem grundlegende Kompetenzen wie Schreiben, Lesen und Rechnen gefördert werden sollen.

Wer in diesem Punkt keinen Nachholbedarf hat, kann sich natürlich auch fachlich weiterbilden oder umschulen lassen. Wichtig ist, dass mit der jeweiligen Weiterbildung die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt möglich wird.

Dauer der Zuschuss-Zahlung

Sowohl der Bürgergeld-Bonus als auch der Zuschuss zur Weiterbildung werden über den gesamten Zeitraum der Maßnahme gezahlt.

Das bedeutet auch: Bei einer Weiterbildung, die einen Berufsabschluss zum Ziel hat, gibt es jeden Monat 150 Euro auf das reguläre Bürgergeld obenauf.

Bei dem Bürgergeld-Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro gilt das für die Maßnahme, sofern sie mindestens 8 Wochen dauert.

Fazit: Erfolgreich weitergebildet? Dann gibt’s noch eine Prämie!

Berufsbezogene Weiterbildungen werden seit Juli 2023 nicht nur besonders stark gefördert und mit 150 Euro Zuschuss zum Bürgergeld belohnt. Bürgergeld-Empfänger, die sich erfolgreich weiterbilden und eine Umschulung absolvieren, erhalten zudem eine Prämie. Bei erfolgreich bestandener Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro extra und nach der bestandenen Abschlussprüfung sogar noch einmal 1.500 Euro extra. Voraussetzung hierfür ist dann lediglich der Nachweis vom Bildungsträger.

Wenn das kein Anreiz ist, dazuzulernen!