Millionen können von verschiedenen staatlichen Hilfe und Zuschüsse als Geringverdiener profitieren. Allerdings werden diese Subventionen nicht automatisch ausgezahlt und anspruchsberechtigte Personen müssen einen Antrag stellen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Millionen Beschäftigte verdienen zu wenig, um alle Lebenshaltungskosten zu deckeln. Doch was tun Geringverdiener, deren Einkommen nicht ausreicht?

Etwa 19 Prozent der Beschäftigten hierzulande gehören zu den Geringverdienern. Sie verdienen in der Regel zwischen 520 Euro und unter 2.000 Euro. Zu wenig, um aus eigener Kraft die anfallenden Lebenshaltungskosten zu decken. Doch wo gibt es welche Hilfen und Zuschüsse für Geringverdiener?

Wir geben in unserem Artikel einen Überblick über aktuelle Hilfen und Zuschüsse für Geringverdiener.

Bürgergeld

Mit Bürgergeld erhalten alleinstehende Geringverdiener bis zu 502 Euro im Monat, wenn der Lohn unter der Einkommensgrenze zum Selbstbehalt liegt. Jedoch kann die Höhe aufgrund von Einkommen und Vermögen variieren.

Mehr Informationen: Bürgergeld Voraussetzungen 2023: Wer kann das Geld beantragen?

Härtefall-Zuschuss

Bedürftige, die beispielsweise auf Zahnersatz angewiesen sind, können über die zuständige Krankenkasse einen Härtefall-Zuschuss beantragen. Bürgergeld-Empfänger, die maximal 1.358 Euro im Monat Einnahmen haben, können hier von einer vollen Kostenübernahme der Regelversorgung beim Zahnarzt profitieren.

Wohngeld Plus

Wer als Geringverdiener die Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln decken kann, hat Anspruch auf Wohngeld. Je nach Einkommenshöhe kann das bis zu 370 Euro betragen.

Krankenkassen-Zuschuss

Bürgergeld-Empfänger, die zuletzt privat versichert waren oder auch selbstständige Geringverdiener können beim Jobcenter diesen Zuschuss in Höhe von 403,99 Euro monatlich beantragen.

Einmalbedarfe

Anspruchsberechtigt sind auch jene Geringverdiener, die kein Bürgergeld beziehen. Diese Hilfe wird als einmalige Geldleistung oder als Sachleistung unter anderem für die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung, für die Erstausstattung eines Kindes oder auch für benötigte orthopädische Schuhe gewährt.

Zuschuss in besonderen Lebenssituationen

Geringverdiener, die schwanger, alleinerziehend oder zum Beispiel aus medizinischen Gründen auf eine spezielle und teure Ernährung angewiesen sind, haben Anspruch auf diesen besonderen Zuschuss. 

Zinsloses Darlehen vom Jobcenter

In bestimmten Notsituationen bewilligt das Amt für Geringverdiener ein zinsloses Darlehen. Es ist zweckgebunden und wird beispielsweise bei dringend notwendigen Reparaturen, Anschaffungen oder auch drohenden Stromsperren gewährt.

Lesen Sie weiter: Bürgergeld Darlehen: Jetzt mehr Geld mit günstigeren Raten vom Jobcenter bekommen

BAV-Förderung

Liegt das steuerpflichtige Einkommen bei 2.575 Euro oder darunter, kann der Arbeitgeber diese Förderung beantragen, die in Höhe von bis zu 72 Euro in die Altersvorsorge des Geringverdieners fließt.

Darüber hinaus ist es für Geringverdiener immer auch eine große finanzielle Entlastung, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zahlt. Da diese Unterstützung jedoch freiwillig ist, empfiehlt es sich, das Gespräch zu suchen, um ein paar Euros sparen zu können.

Hilfsangebote der Wohlfahrtsverbände

Geringverdiener haben neben den staatlichen Subventionen jederzeit die Möglichkeit, bei den einzelnen Wohlfahrtsverbänden diverse Hilfsangebote zu nutzen. Bei AWO, Caritas, DRK, Der Paritätische oder der Diakonie gibt es zahlreiche Möglichkeiten.

Bedürftige können unter anderem Angebote der Tafel benutzen, Schuldnerberatungen, Kleiderkammern und vieles Anderes, um die eigene finanzielle Situation etwas zu entlasten.

Fazit: Geringverdiener haben Anspruch auf Zuschüsse und Hilfe

Immer mehr Menschen sind bedürftig und benötigen Hilfe. Der Überblick über Zuschüsse für Geringverdiener, staatliche Finanzhilfen und andere Hilfsangebote gibt Betroffenen eine Orientierungshilfe. So können sie von Hilfe profitieren, die zur finanziellen Entlastung führen.