Mit Beginn des neuen Jahres wird ab 01. Januar 2023 die größte Reform des Sozialleistungssystems in Deutschland, das Bürgergeld, eingeführt und ersetzt damit Hartz IV / Arbeitslosengeld II (ALG II).

Das Schicksal des Hartz-IV-Nachfolgers war schon allein aufgrund der komplexen Verwaltungsstruktur keine einfache Entscheidung. Die politischen Auseinandersetzungen zwischen der Ampelkoalition und der CDU/CSU wurden schließlich im November beigelegt und ein Kompromiss zwischen den beiden Parteien erzielt.

Die lange ungewisse Situation bedeutet jedoch, dass das Bürgergeld nun nicht auf einmal eingeführt wird, sondern in zwei Schritten im Jahr 2023 – im Januar und im Juli.

Änderungen für Sozialleistungsempfänger ab 01.01.2023

Bürgergeld – Innovation von Hartz IV

Sobald die Uhr um 12 Uhr Nachts auf Neujahr tickt, wird Hartz IV offiziell abgeschafft und vollständig durch das Bürgergeld ersetzt.

Das Bürgergeld soll dem bisherigen Arbeitslosengeld II überlegen sein, indem es mehr Anreize für Aus- und Weiterbildung bietet und die Motivation zur Aufnahme einer dauerhaften Beschäftigung in den Mittelpunkt stellt. Dazu kommen Änderungen bei den Sanktionen, die Anrechnung von Vermögen, zusätzliche Anreize für Bildung und ein erhöhter monatlicher Regelsatz.

Mehr Geld auf den Konten der Bürgergeld-Empfänger

Mit dem Bürgergeld haben Empfänger von Sozialleistungen in Deutschland künftig Anspruch auf eine höhere monatliche Unterstützung.

Der monatliche Regelsatz für alle Regelbedarfsstufen wurde um rund 50 Euro erhöht, sodass beispielsweise eine alleinstehende Person mit rund 502 Euro monatlich rechnen kann, wobei Heiz- und Unterkunftskosten extra gezahlt werden.

Die Höhe des Bürgergeld-Anspruchs online berechnen: Buergergeld-Rechner

Mehr Informationen darüber, wie viel Geld Menschen aus verschiedenen Regelbedarfsstufen im Jahr 2023 erwarten können, finden Sie in diesem Artikel.

Bürgergeld-Sanktionen

Die bisher von der Ampelkoalition vorgeschlagene Schonfrist wurde abgeschafft.

Das bedeutet, dass theoretisch ab dem ersten Tag, also dem 1. Januar 2023, Sanktionen verhängt werden können, wenn Leistungsempfänger gegen Pflichten der Grundsicherungsleistung Bürgergeld verstoßen.

Die mit dem Bürgergeld eingeführten Sanktionen wirken sich direkt darauf aus, wie viel Geld eine Person erhalten wird. Je öfter Leistungsempfänger gegen Pflichten verstoßen, desto weniger Geld erhalten sie. Es wird jedoch Grenzen für die Schwere der Sanktionen geben, um sicherzustellen, dass der Einzelne trotz des Fehlverhaltens noch über eine angemessene Kaufkraft verfügt.

Obwohl das Ziel des Bürgergeldes nicht darin besteht, zu bestrafen, sondern zu unterstützen, können die Sanktionen des Bürgergeldes in Extremfällen 100 % betragen, d. h. der Anspruch auf Sozialleistungen kann gestrichen werden, wenn Bedürftige überhaupt keine Bereitschaft außer dem Bezug von Sozialleistungen zeigen.

In diesem Artikel finden Sie das genaue Sanktionsmodell des Bürgergeldes und die wichtigsten Dinge, die Sozialhilfeempfänger beachten müssen, um Strafen zu vermeiden.

Bürgergeld Vermögensfreigrenzen

Im Vergleich zu den Spar- und Vermögensgrenzen von Beziehern des Arbeitslosengeld II (Hartz IV bzw. ALG II) haben Bürgergeld-Empfänger höhere Freibeträge.

Auch die Wartezeit ist ein wichtiger neuer Aspekt des Bürgergeldes, denn in den ersten 12 Monaten (1 Jahr) des Sozialhilfebezugs bleibt das persönliche Vermögen bis zu 40.000 Euro (bzw. 15.000 Euro für weitere Haushaltsmitglieder) unangetastet und entscheidet nicht über den Anspruch auf Sozialleistungen. Während der Wartezeit werden auch bereits bestehende Wohnverhältnisse nicht in Frage gestellt.

Anträge für Hartz-IV-Empfänger

Wurde im Juli 2022 ein Bewilligungsbescheid für Empfänger von Arbeitslosengeld II mit einer Gültigkeit von 6 Monaten ausgestellt, wird das Bürgergeld im Januar 2023 automatisch ausgezahlt, ohne dass weitere Anträge gestellt werden müssen.

Endet die Gültigkeit des Bewilligungsbescheides jedoch im Dezember 2022, dann müssen diese Personen wie gewohnt einen Verlängerungsantrag für ihren Anspruch auf die Sozialleistung stellen.

Änderungen für Sozialhilfeempfänger ab 01.07.2023

Anreize für Weiterbildung – zusätzliches Geld

Ab Juli 2023 soll es für Personen, die sich aktiv weiterbilden, zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes, folgende Leistungen geben:

  • Für Lehrgänge, die zu einem Berufsabschluss führen – 150 Euro Bonus monatlich
  • Für Lehrgänge mit einer Dauer von mindestens 8 Wochen, die NICHT zu einem Berufsabschluss führen – 75 Euro monatliche Zulagen
  • Für erfolgreich bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen – Bonuszahlungen

Höhere Verdienstmöglichkeiten

Mit Einführung des Bürgergeldes können Erwerbstätige, insbesondere MIDI-Jobber, mehr von ihrem Verdienst behalten, ohne dass sich dies auf ihre monatlichen Regelleistungen auswirkt.

Für diejenigen, die zwischen 521 Euro und 1000 Euro monatlich verdienen, wird die Einkommensfreigrenze von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht.

Mehr Informationen zu den Einkommensfreibeträgen für Bürgergeld-Empfänger finden Sie in diesem Artikel.

Kooperationsplan für Bürgergeld-Empfänger

Für die zweite Hälfte des Jahres 2023 ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Beratern der Jobcenter und den Bürgergeld-Empfängern geplant. Es wird erwartet, dass diese Gruppen zusammenkommen, um einen Aktionsplan für die Empfänger von Sozialleistungen zu erstellen, damit sie so schnell wie möglich ihren Weg in den Arbeitsmarkt finden.

Sollte eine Zusammenarbeit im Einzelfall nicht reibungslos verlaufen und es zu Unverständnis zwischen den beiden Parteien kommen, sieht das Gesetz die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens vor.


Alle Angaben ohne Gewähr.