Am 25. November 2022 wurde nach monatelangen Debatten zwischen der Ampelkoalition und der SDU/CDU endlich über das Schicksal des Bürgergeldes entschieden. Vor einem Monat hatte der Bürgergeld-Kompromiss die Einigung von Bundesrat und Bundesrat erreicht.

Neben höheren monatlichen Regelsätzen bringt das Bürgergeld auch weniger harte Sanktionen, mehr Anreize für Bildung und Ausbildung und mehr Verdienstmöglichkeiten – dank höherer Verdienstgrenzen.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wie hoch der Bürgergeld-Freibetrag ist, was Sie beachten müssen, um mehr von Ihrem Verdienst zu behalten und wann sich die Freibetragsregelungen für Sozialleistungsempfänger im nächsten Jahr ändern.

Ab wann gelten die neuen Regeln für das Bürgergeld?

D.h. ab wann können Bürgergeld-Empfänger mehr von ihrem Verdienst behalten? Bzw. was dürfen Bürgergeld Empfänger dazu verdienen?

Die letzte Änderung der Einkommensfreibeträge für Hartz IV (ALGII)-Empfänger fand 2011 statt – eine längst überfällige Reform, um mehr Anreize für die Erwerbsmotivation von Sozialleistungsempfängern zu schaffen.

Viele Hartz-IV-Empfänger könnten aus Angst vor einer deutlichen Kürzung ihrer Sozialleistungen von der Arbeit abgehalten worden sein. Das Bürgergeld, die größte Hartz-4-Reform, soll das ändern und dafür sorgen, dass sich Arbeit lohnt.

Wann werden die neuen Freibeträge eingeführt?

Das Bürgergeld startet offiziell im Jahr 2023, allerdings soll das Sozialleistungssystem in zwei Stufen eingeführt werden – die erste Phase beginnt am 1. Januar 2023, die zweite am 1. Juli 2023.

Die neuen Freibeträge für Bürgergeld-Empfänger werden in der zweiten Phase der Systemeinführung, d.h. am 01.07.2023, wirksam.

Was bedeutet das für Sie?

Bis zum Start der zweiten Phase des Bürgergeldes bleiben die Freibeträge unverändert und sind identisch mit den derzeitigen Freibeträgen im Arbeitslosengeld II (Hartz Iv).

Verdienstfreibeträge bis 30.06.2023

Das Bürgergeld beginnt offiziell am 1. Januar 2023, aber die neuen Regelungen zum Verdienst werden erst im Laufe des Jahres eingeführt, so dass bis dahin die alten Regelungen aus Hartz 4 gelten.

Hinweis: Die alten Freibetragsregelungen betreffen sowohl aktuelle Hartz IV (ALG II)-Empfänger als auch neue Bürgergeld-Empfänger, die ab dem 1. Januar 2023 Sozialleistungen beantragen.

Die folgenden Freibeträge aus Hartz IV (Arbeitslosengeld II) bleiben unverändert und gelten für Bürgergeld-Empfänger bis zum 30. Juni 2023.

Die ersten 100 Euro Verdienst aus einer Erwerbstätigkeit sind ein Grundfreibetrag, d.h. sie sind abzugsfrei

Für weitere Verdienste über 100 Euro gelten folgende Regelungen:

  • Für Verdienste zwischen 101 und 1.000 Euro: Freibetrag von 20% des Bruttoeinkommens
    • Beispiel: Wenn man 1000 Euro verdient: 1000 – 100 (der Grundfreibetrag) = 900, also sind 20 Prozent dieses Betrags 20% * 900 Euro = 180 Euro
  • Für Einkünfte zwischen 1.001 und 1.200 Euro:  beträgt der Freibetrag 10% des Bruttoeinkommens
  • Nur für Alleinerziehende:
    • Verdienstobergrenze erhöht sich auf 1.500 Euro
    • Der Freibetrag beträgt 10% des monatlichen Verdienstes zwischen 1.001 und 1.500

Zusammengefasst:

  • Ohne Kinder wird der maximale Verdienstfreibetrag von 300 Euro bei 1.200 Euro Bruttoeinkommen erreicht.
  • Mit Kindern wird der maximale Verdienstfreibetrag von 330 Euro bei 1.500 Euro Bruttoeinkommen erreicht.

Verdienstfreibeträge ab 01.07.2023

Mit Beginn der zweiten Phase der Einführung des Bürgergeldes ändern sich auch die Freibeträge für Bezieher von Sozialleistungen.

Der Grundfreibetrag von 100 Euro bleibt unverändert.

Hier die neuen gesetzlichen Regelungen für die Freibeträge für Bürgergeld-Empfänger:

  • Bei einem monatlichen Verdienst zwischen 101 und 520 Euro beträgt der Freibetrag 20%.
  • Bei einem monatlichen Verdienst zwischen 521 und 1.000 Euro beträgt der Freibetrag 30%.
  • Bei einem monatlichen Verdienst zwischen 1.001 und 1.200 Euro beträgt der Freibetrag 10%.
  • Ausnahmefall für Alleinerziehende:
    • Erhöhung der Verdienstgrenze auf 1.500 Euro monatlich
    • Steuerfreibetrag für Einkünfte zwischen 1.001 und 1.500 – 10%

Zusammengefasst:

  • Ohne Kinder beträgt der maximale Verdienstfreibetrag 348 Euro, der bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.200 Euro erreicht wird.
  • Mit Kindern beträgt der Höchstverdienstfreibetrag 378 Euro, der bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.500 Euro erreicht wird.

Hartz IV vs. Bürgergeld – Mehr Anreize zum Arbeiten?

Die erhöhten Freibeträge für Bürgergeld-Empfänger, die zwischen 521 und 1.000 Euro brutto im Monat verdienen, sollen mehr Anreize und Möglichkeiten für Sozialhilfeempfänger schaffen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu engagieren.

Eines der Hauptziele des Bürgergeldes ist es, Bedürftige nicht nur finanziell zu unterstützen, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sondern auch vielfältige Möglichkeiten für eine dauerhafte Beschäftigung zu schaffen.

Man könnte sagen, dass Hartz IV (ALG II) sich darauf konzentrierte, einen Arbeitsplatz zu finden, unabhängig davon, ob er befristet ist oder nicht, während andererseits das Bürgergeld mit mehreren geplanten Anreizen für die Ausbildung, höheren Einkommensfreibeträgen und weniger Sanktionen den Menschen helfen soll, sich auf einen langfristigen Karriereweg zu konzentrieren und nicht auf kurzfristige Einkünfte.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Freibeträge für Hartz IV und Bürgergeld:

Monatliches Bruttoeinkommen Freibeträge bei Hartz-IV (ALG II) – bis 30.06.2023 Freibeträge bei Bürgergeld – ab 01.07.2023
101-520 Euro 20% 20%
521 – 1.000 Euro 20% 30%
1.001 – 1.200 Euro 10% 10%
1.001 – 1.500 (NUR Alleinerziehende) 10% 10%

*Der Grundfreibetrag bleibt sowohl für Hartz 4 als auch für das Bürgergeld gleich: 100 Euro.

Der neue Verdienstfreibetrag von 30 % wurde insbesondere geschaffen, um Menschen zu ermutigen, über Mini-Jobs hinauszugehen und Midi-Jobs zu finden. Speziell in diesem Bereich wurde das Bürgergeld erhöht.

Ob die neuen Freibeträge jedoch dazu führen werden, dass mehr Menschen eine Beschäftigung jenseits der Regelsätze suchen, bleibt ungewiss. Für Alleinstehende ohne Kinder bleibt es unverändert bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.200 Euro gedeckelt.

Auch am Einkommensfreibetrag für Alleinerziehende gibt es Kritik, insbesondere von Familienverbänden. Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, werden nämlich weiterhin benachteiligt, da beispielsweise ein Verdienst von 1.500 Euro statt 1.000 Euro monatlich nur etwa 50 Euro Gewinn bringt – nicht gerade ein Anreiz, besser bezahlten Jobs nachzugehen.

Bürgergeld Rechner

Die monatlichen Raten, die man mit dem Bürgergeld erhalten kann, hängen von verschiedenen Faktoren ab. Mit diesem Bürgergeld Rechner kann man sich einen ersten Überblick verschaffen, wie viel Bürgergeld jemand erhalten kann.


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