Zehntausende Bürgergeld-Empfänger bekommen die leeren Kassen der Kommunen und Gemeinden hautnah zu spüren. Durch rechtswidrige Mietobergrenzen bleiben sie auf einem Teil ihrer Wohnkosten sitzen.

Sind die von den Kommunen und Gemeinden festgelegten Mietobergrenzen zu niedrig angesetzt, werden bei Bürgergeld-Empfängern zu niedrige Wohnkosten angerechnet. Nicht selten entsteht für Empfänger von Bürgergeld dadurch eine Wohnkosten-Lücke, die eine finanzielle Belastung für die Betroffenen darstellt. 

In unserem Artikel erklären wir, was es mit der sogenannten Wohnkosten-Lücke auf sich hat und was die Sozialgerichte dazu sagen.

Was versteht man unter der Wohnkosten-Lücke?

Hinter dem Begriff Wohnkosten-Lücke verbirgt sich nichts anderes als die Differenz der tatsächlichen Wohnkosten zu den gezahlten Mietzuschüssen. Oder andersherum gesagt: Wenn die im Bürgergeld angerechneten Kosten für Miete und Heizkosten nicht ausreichen, um diese Kosten abzudecken, spricht man von einer Wohnkosten-Lücke.

Und wie so häufig: Lücken müssen gestopft werden. Doch was tun, wenn man ohnehin nur wenig Geld im Monat zur Verfügung hat? Studien ergaben, dass Zehntausende Bürgergeld-Empfänger davon betroffen sind und die fehlende Summe von ihrem Regelsatz begleichen. Durchschnittlich zahlen diese Menschen zwischen 80 und 100 Euro sozusagen aus eigener Tasche.

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Ein Teufelskreis

Wenn Bürgergeld-Empfänger aufgrund rechtswidriger Mietobergrenzen jedoch gezwungen sind, die Wohnkosten-Lücke mit ihrem Bürgergeld auszugleichen, fehlt wieder Geld für eine angemessene Lebensführung. Das bedeutet: Empfänger staatlicher Unterstützung müssen sich an anderer Stelle noch weiter finanziell einschränken.

Wann sind Mietobergrenzen rechtswidrig?

Sozialgerichte bewerten Mietobergrenzen dann als rechtswidrig, wenn für die Anrechnung der tatsächlichen Wohnkosten beim Bürgergeld der Mietspiegel mit dem Durchschnittswert für einfachen Wohnraum zugrunde gelegt wird und nicht die Mietobergrenze.

Die Begründung: Der Mietspiegel für durchschnittlich einfachen Wohnraum ist eben nicht immer die Mietobergrenze! Wenn beispielsweise in einer Gemeinde die durchschnittlichen Mietkosten für eine einfache Dreizimmer-Wohnung 480 Euro beträgt, diese aber nicht verfügbar ist, muss das Jobcenter auch höhere Wohnkosten akzeptieren und übernehmen.

Was können Bürgergeld-Empfänger tun?

Wer Bürgergeld erhält und feststellt, dass die angerechneten Wohnkosten nicht ausreichen, um Miete und Heizkosten zu zahlen, sollte gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Zusätzlich ist es ratsam, sich den aktuellen Mietspiegel anzusehen. Möglicherweise wurde der Bürgergeld-Bescheid auch anhand eines veralteten Mietspiegels erstellt und die Mietobergrenze nicht beachtet.

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Fazit: Nachbesserungen sind dringend erforderlich!

Es ist offensichtlich, dass die aktuelle Situation für Bürgergeld-Empfänger nicht ausreichend ist und dringend verbessert werden muss. Die rechtswidrigen Mietobergrenzen belasten die finanzielle Situation dieser Menschen erheblich und beeinträchtigen ihre Lebensqualität. Es ist an der Zeit, dass die kommunalen Richtwerte der Wohnkosten überdacht und beim Bürgergeld angepasst werden, um eine angemessene Unterstützung zu gewährleisten.