Die Verhandlungen um die Zukunft des Bürgergeldes kommen weiter voran!
Im Laufe des heutigen Tages haben sich verschiedene Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll. Der Gesetzentwurf betrifft die Zukunft der Reform der Sozialleistungen in Deutschland und enthält wichtige Klauseln, die gestern zwischen der Ampelkoalition und CDU/CSU erzielten Kompromissvereinbarungen zur Zukunft des Bürgergeldes beinhalten.
Damit befinden wir uns derzeit in Phase 2 zur Verabschiedung des Bürgergeldes. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel darüber, was noch zu tun ist, damit das Bürgergeld in Kraft treten kann.
Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses erklärte, dass die größte Sozialleistungsreform voraussichtlich wie geplant in Kraft treten wird, das heißt, dass Hartz IV abgeschafft und Anfang 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden soll.
Mit dem Bürgergeld wird der Grundbetrag der monatlichen Leistungen auf 502 Euro angehoben (das sind rund 50 Euro mehr als derzeit Hartz IV-Empfänger erhalten). Darüber hinaus erhalten Sozialhilfeempfänger erweiterte Möglichkeiten zur Umschulung, zur Aufnahme einer Ausbildung und verstärkte Anreize zum Hinzuverdienst.
Zwischen der Ampelkoalition und der CDU/CSU gab es Streit darüber, welches persönliche Vermögen unangetastet bleibt und wie lange dieses Vermögen nicht für den Bezug von Bürgergeld herangezogen wird. Gestern wurde ein Kompromiss zwischen den Parteien gefunden, der nun in einem offiziellen Entwurf festgeschrieben werden soll.
Der Bundestag und der Bundesrat werden diesen Freitag zusammenkommen, um über die Änderungen abzustimmen und über das Schicksal des Bürgergeldes zu entscheiden.
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