Bekommen aktuelle Leistungsempfänger das Bürgergeld in 2023 oder muss die neue Sozialleistung beantragt werden?

Der Jahreswechsel von 2022 auf 2023 steht vor der Tür und damit auch das Ende des derzeitigen Sozialleistungssystems in Deutschland, Hartz IV. Nach der Reform wird ab dem 1. Januar das Bürgergeld das neue offizielle System für die Sozialleistung sein.

Hartz-4-Empfänger fragen sich daher im Moment vielleicht besorgt: Was passiert mit den Sozialleistungen und der Anspruchsberechtigung für bestehende Hartz-Leistungen? Müssen bereits bewilligte Leistungen neu beantragt werden, um zukünftig auch Bürgergeld zu erhalten? Erfolgt die Umstellung automatisch oder müssen Hartz-IV-Empfänger aktiv werden, um Bürgergeld zu erhalten und 2023 weiter unterstützt zu werden?

All diese Fragen und mehr soll dieser Artikel beantworten.

Von Hartz IV zu Bürgergeld: Einführung in 2 Phasen

Das Bürgergeld, also das neue System der Sozialleistungen in Deutschland, soll in zwei Phasen eingeführt werden. Die erste Phase des Bürgergeldes wird am 1. Januar 2023 beginnen und die zweite Phase ist für den 01.07.2023 geplant.

In der ersten Phase der Einführung des Bürgergeldes wird ein neuer, höherer monatlicher Regelsatz von 502 Euro festgesetzt – was eine Erhöhung um etwa 50 Euro gegenüber dem derzeitigen Regelsatz von Hartz 4 entspricht. Das bedeutet, Empfänger von Sozialleistungen werden bereits ab diesem Jahr – 2022 – mehr Geld auf ihren Konten vorfinden, denn dann wird die erste Bürgergeld-Zahlung überwiesen.

Sie wollen wissen, wann das Bürgergeld ausgezahlt wird? Hier sind alle Auszahlungstermine für 2023.

Weitere Änderungen, die Teil der ersten Phase der Umsetzung des neuen Sozialleistungssystems darstellen, sind neue Sanktionen, höhere persönliche Vermögens- und Sparfreibeträge und eine Wartezeit von Vermögenswerten. Mehr Informationen über die neuen Maßnahmen, die mit dem Bürgergeld eingeführt werden, finden Sie in diesem Artikel.

Mit der zweiten Phase des Bürgergeldes, die am 1. Juli beginnt, werden weitere Änderungen eingeführt, wie z. B. höhere Zuverdienstmöglichkeiten, neue Anreize zur Weiterbildung und Bonuszahlungen für Personen, die sich aktiv um eine berufliche Weiterentwicklung bemühen.

Das gilt für Hartz IV-Empfänger ab 01.01.2023

Mit dem Jahreswechsel wird Hartz IV komplett abgeschafft und vollständig durch das Bürgergeld ersetzt.

Dies bedeutet, dass die bisherigen Hartz-IV- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger ab dem 1. Januar nächsten Jahres nicht mehr so genannt und stattdessen zu Bürgergeld-Empfängern werden.

Nahtloser Übergang

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) war es immer das Ziel, die Umwandlung von Hartz IV in Bürgergeld so reibungslos wie möglich zu gestalten. Sobald das Jahr 2023 also beginnt, wird Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II ohne großen Tamtam einfach in Bürgergeld übergehen.

Das bedeutet auch, dass wesentliche Teile des Systems und der vorhandenen Struktur, wie Antragsverfahren, Anspruchsberechtigung, monatliche Leistungszahlungen, sogar Mitarbeiter und Berater im Jobcenter, erhalten bleiben.

Bürgergeldantrag für Hartz IV-Empfänger

Eine oft gestellte Frage vieler Hartz-IV-Empfänger ist, ob sie im Jahr 2023 erneut einen Antrag auf Bürgergeld stellen müssen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigt, werden bisherige Hartz-IV-Empfänger automatisch in das neue System überführt und müssen keinen neuen Antrag stellen.

Das BMAS teilte jedoch mit, dass Personen, die eine weitere Bewilligung beantragen müssen, dies auch weiterhin tun müssen.

Vereinfacht gesagt, werden die derzeitigen Hartz IV- bzw. Alg-II-Empfänger ab dem nächsten Jahr automatisch Bürgergeld beziehen.

Von Hartz IV zum Bürgergeld – Werden sich die Berater ändern?

Viele fragen sich, ob sie es mit neuen Ansprechpartnern im Jobcenter zu tun haben werden. Eine durchaus berechtigte Sorge, denn für viele Hartz-IV-Empfänger dürfte es frustrierend sein, immer wieder mit neuen Gesichtern zu tun zu haben und erneut Vertrauen aufbauen zu müssen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist sich der Bedeutung bewusst, dass die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen und bekannten Personen für die Entwicklung eines Sozialhilfeempfängers auf dem Weg in den Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen kann.

Deshalb werden sich mit Inkrafttreten des Bürgergeldes die Ansprechpartner im Jobcenter nicht ändern und die Chancen sind sehr hoch, dass Hartz-IV-Empfänger weiterhin mit ihren bisherigen Beratern zusammenarbeiten werden.

Das Bürgergeld, die größte Reform des Sozialleistungssystems in Deutschland, wird ab Neujahr starten. Viele Aspekte werden sich ändern, wie z. B. höhere monatliche Regelsätze, weniger Sanktionen, mehr Toleranz beim Sparen und eine stärkere Ausrichtung auf die langfristige Beschäftigungsfähigkeit.

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