Die Einschulung ist ein feierliches Event für Kinder, aber kann für Eltern auch eine Belastung sein. Sie ist mit Kosten verbunden und übersteigt in den vielen Fällen das Budget von Bürgergeld-Empfängern.
Die Einschreibung von Kindern in die Schule und die Bereitstellung von notwendigen Materialien kann für Familien mit Bürgergeld eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellen. Viele Eltern haben Schwierigkeiten, Dinge wie Schulranzen, Brotdosen, Kleidung und mehr zu bezahlen. Dies wird für Familien, die ausschließlich auf Sozialleistungen angewiesen sind, noch schwieriger. Aber es gibt Hoffnung. Der Verein Sanktionsfrei bietet berechtigten Familien finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses von 150 Euro, um ihre Last zu erleichtern.
Der Bürgergeld-Regelsatz für Kinder ist zu gering
Für Familien mit Bürgergeld reicht der Regelsatz von 348 Euro für Kinder nicht aus, um notwendige Schulausgaben zu decken. Diese Ausgaben können sich schnell summieren und es Eltern schwer machen, ihren Kindern die Materialien für die Schule bereitzustellen.
Der Zuschuss des Vereins Sanktionsfrei
Um dieses Problem anzugehen und Familien in Not zu unterstützen, hat der Verein Sanktionsfrei ein Zuschussprogramm eingeführt. Berechtigte Familien können einen Zuschuss von 150 Euro erhalten, der die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit der Einschreibung von Kindern in die Schule und dem Kauf von notwendigen Schulmaterialien erheblich erleichtern kann.
So können Berechtigte den Zuschuss beantragen
Familien, die Bürgergeld erhalten und mindestens ein Kind haben, das im Jahr 2023 die Schule beginnt, sind berechtigt, am Unterstützungsprogramm teilzunehmen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Zuschuss nicht automatisch verteilt wird. Berechtigte Bürgergeld-Eltern müssen sich dafür bewerben*.
Um sich zu bewerben, müssen Bürgergeld-Empfänger eine E-Mail an Sanktionsfrei e.V. (mehrbedarf[at]posteo.de) senden. Es ist wichtig, den vollständigen Namen des Antragstellers/der Antragstellerin, wie im Sozialleistungsbescheid angegeben, in den Betreff der E-Mail aufzunehmen.
ACHTUNG: Die Bewerbungsfrist endet am 5. Juli um 12:00 Uhr mittags.
*Die Empfänger der Bonus-Subvention werden zufällig ausgewählt.
Offizielle Website des Zuschusses: Sanktionsfrei e.V.
Keine Auswirkungen auf die Berechnung von Bürgergeld
Der 150 Euro Zuschuss für Schulkind beeinflusst den Bürgergeld-Regelsatz nicht. Die Unterstützung des Vereins wird nicht als Teil der Sozialleistungen betrachtet und beeinflusst daher nicht deren Berechnung.
So können Sie jetzt mehr Kinder helfen
Um das Programm zu starten, hat der Verein Sanktionsfrei einen anfänglichen Betrag von 10.000 Euro für die Unterstützung von Familien zur Verfügung gestellt. Um den Umfang ihrer Initiative zu erweitern und möglichst vielen Kindern zu helfen, ermutigen sie andere, das Programm finanziell durch Spenden zu unterstützen. Verschiedene Möglichkeiten, die Initiative zu unterstützen, finden sich auf ihrer Website.
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