Jobcenter übernimmt JETZT diese Versicherungen für Bürgergeld-Empfänger: Alles, was Sie wissen müssen!

Gesundheit, Rente, Unfall – ist der Versicherungsschutz für Bürgergeld-Empfänger gerecht oder ist das System krank? Generell gilt in Deutschland für alle Menschen die sogenannte Krankenversicherungspflicht.

Diese besteht auch dann, wenn man Bürgergeld bezieht. Jede Person hat demnach die Pflicht, sich über die gesetzliche oder eine private Versicherung versichern zu lassen.

Jene Pflicht zur Krankenversicherung und Co. sorgt dafür, dass die Menschen im Notfall abgesichert und finanziell nicht auf sich alleine gestellt sind. In diesem Artikel erklären wir für Sie, welche Versicherungen das Jobcenter übernimmt und was in diesem Zusammenhang beachtet werden muss.

Wie ist der Ablauf bei einer gesetzlichen Versicherung?

Wer Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhält, bekommt die monatlichen Beiträge für die Versicherung in den allermeisten Fällen direkt vom Jobcenter bezahlt. Die Empfänger des Bürgergelds bleiben dann bei jenem gesetzlichen Versicherungsanbieter, bei welchem sie vorher bereits Kunde waren.

Jene Personen, die vorab eine freiwillige gesetzliche Versicherung hatten, werden durch den Empfang von Bürgergeld pflichtversichert. Eine gesetzliche Krankenversicherung kommt jedoch nicht automatisch zustande.

Folgende Gruppen sind ausgeschlossen: Empfänger vom Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie jene mit Darlehensweisen-Leistungen.

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Private Versicherung mit Bürgergeld

War man vor dem Bürgergeld-Empfang privat versichert, so bleibt dieses Verhältnis weiterhin bestehen. In diesem Fall erhalten Betroffene einen Zuschuss zu dem fälligen Versicherungsbeitrag. Es ist wichtig zu beachten, dass eine private Krankenzusatzversicherung nicht vom Jobcenter bezahlt wird.

Pflegeversicherung mit Bürgergeld

Bekommt man Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, dann bezahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge an die Pflegekasse, sodass Bürgergeld-Empfänger diesbezüglich abgedeckt sind.

Unfallversicherung mit Bürgergeld

Nimmt man einen Termin rund um das Jobcenter wahr, so besteht eine gültige Unfallversicherung. Diese deckt den Weg zum Jobcenter sowie den Heimweg ab. Aber auch Weiterbildungen oder Vorstellungsgespräche sowie Termine bei einem ärztlichen Dienst. Sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen, haben Sie jedoch die Pflicht, das Jobcenter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

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Rentenversicherung und Bürgergeld

Bei der Rentenversicherung verhält sich die Sachlage im Vergleich zu den oben genannten Versicherungen etwas anders. Bei dieser Versicherung zahlt das Jobcenter keine monatlichen Beiträge an einen Versicherungsträger.

Daher entsteht eine Lücke in der Rentenversicherung, was jedoch nicht weiter schlimm ist. Das Jobcenter ist nämlich verpflichtet, jene Zeit an die Rentenversicherung zu übermitteln, in welcher die Person Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bekommen hat.

Dadurch ergeben sich Anrechnungszeiten, welche sich zu einem späteren Zeitpunkt durchaus positiv auf die Rente auswirken können.

Müssen Bürgergeld-Empfänger Medikamente selbst bezahlen?

Dies betrifft zumindest einen Teil der Zahlung für Medikamente, aber auch medizinische Hilfsmittel. Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt werden ebenfalls nicht komplett durch das Jobcenter gedeckt, sodass Zuzahlungen notwendig sind.

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Positiv ist hingegen, dass Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren generell von Zuzahlungen in dieser Richtung befreit und daher besonders geschützt sind.

Aber auch für Erwachsene bestehen Schutzzonen. Die Belastungsgrenze für finanzielle Zuzahlungen beträgt derzeit 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Bei chronischen Erkrankungen kann die Grenze auf 1 Prozent sinken.

Lassen Sie im Einzelfall prüfen, ob Sie als Empfänger von Bürgergeld sogar für die komplette Befreiung von Zuzahlungen infrage kommen.