Finger weg Jobcenter: Auf diese Daten dürfen die Mitarbeiter des Jobcenters im Zusammenhang mit Ihrem Kontoauszug nicht zugreifen. Der Schutz von privaten Informationen wird auch bei der Beantragung des Bürgergelds großgeschrieben.

Wir informieren Sie in diesem Artikel, welche Daten Sie auf Ihrem Kontoauszug schwärzen dürfen, wenn Sie die finanziellen Informationen beim Jobcenter einreichen, um das Bürgergeld zu beantragen.

Bürgergeld beantragen: Warum muss man finanzielle Informationen offenlegen?

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar des Jahres 2023 das veraltete Hartz IV abgelöst und gilt als eine der wichtigsten Formen der Sozialhilfe in Deutschland. Dieses Sozialgeld wird vom Jobcenter ausbezahlt und dient in erster Linie dazu, die Alltagskosten der Menschen abzudecken.

Normalerweise müssen Personen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen, wenn sie vorhaben, das Bürgergeld beim Jobcenter zu beantragen. Auf diese Weise führt das Center eine Überprüfung der Hilfsbedürftigkeit der Menschen durch.

Dieser Schritt ist enorm wichtig, um zu verhindern, dass sich Personen das Bürgergeld erschleichen, die eigentlich keinen Anspruch darauf haben. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das eigene Vermögen oder das Einkommen zu hoch sind. Denn das Bürgergeld ist für Menschen, die am oder unter dem Existenzminimum leben.

Darf das Jobcenter alle Informationen auf dem Kontoauszug einsehen?

Nein, denn das Center hat nicht das Recht, auf alle persönlichen Daten zuzugreifen. Gewisse Inhalte auf dem Kontoauszug dürfen demnach geschwärzt werden. Dieses Recht ist im Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgehalten.

Weiter gibt es zwei Urteile des Bundessozialgerichts aus den Jahren 2008 und 2009, welche das Recht auf Datenschutz sicherstellen.

Dürfen Einnahmen auf dem Kontoauszug geschwärzt werden?

Dies ist nicht der Fall, denn sämtliche Einnahmen sind für das Jobcenter wichtig, um eine eventuelle Hilfsbedürftigkeit zu ermitteln. Allerdings darf man Ausgaben schwärzen, die einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Laut datenschutz-notizen.de können die meisten Ausgaben bis 50 € meistens geschwärzt werden.

Allerdings bezieht sich die Schwärzung auch dann nur auf den Verwendungszweck der Ausgabe. Wenn es um Ausgaben über 50 € geht, gelten andere Richtlinien.

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Bei diesen Ausgaben geht es in erster Linie darum, Informationen zu verbergen, welche Aufschluss über die ethnische Herkunft, die Religion oder die sexuelle Orientierung geben könnten. So darf man auch Informationen teil schwärzen, welche mit der politischen Meinung zu tun haben oder auf eine Gewerkschaftszugehörigkeit hinweisen.

Generell ist die 50 € Faustregel bei den meisten Behörden etabliert, aber gesetzliche Vorschriften gibt es nicht. Es kann also Ausnahmefälle geben, die zu beachten sind.

Was darf unter keinen Umständen auf dem Kontoauszug geschwärzt werden?

Wer die Kontoauszüge beim Jobcenter einreicht, der sollte unbedingt bedenken, dass keinerlei Einnahmen unkenntlich gemacht werden dürfen. Auch das Buchungsdatum sowie das Wertstellungsdatum sind für den Schwarzstift tabu.

Übrigens: Das Jobcenter hat die Pflicht, die Menschen schriftlich darauf hinzuweisen, dass eine Schwärzung der Daten unter Umständen möglich ist. In argen Verdachtsfällen darf das Jobcenter auch ungeschwärzte Auszüge verlangen, um die Rechtmäßigkeit einer Auszahlung vom Bürgergeld zu gewährleisten.