Frohes neues Jahr, das Bürgergeld ist da!
Mit dem Jahreswechsel beginnt zugleich die neue Sozialleistungs-Reform in Deutschland. Damit einher gehen eine Reihe von Änderungen der alten Regeln aus dem alten System.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen ab sofort für bisherige Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslosengeld II) gelten und was die Zukunft des Bürgergeldes für Bedürftige bringen wird.
Sie können es immer noch Hartz IV oder Arbeitslosengeld II nennen
Die Reform von Hartz IV, bzw. ALG II, ist nicht nur eine Veränderung, sondern soll eine umfangreiche Systemverbesserung sein. Da es weiterhin viele Menschen gibt, die Sozialleistungen aus Bescheiden des Vorjahres beziehen, kann der Name Bürgergeld, auch wenn er ab dem 1. Januar 2023 offiziell ist, immer noch durch Hartz IV oder Arbeitslosengeld II ersetzt werden.
Es wird erwartet, dass bis Mitte 2023 die Verwaltungsstruktur und Dokumente auf die den neuen Namen umgestellt werden und das Bürgergeld in der Folge Bezeichnungen Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II auch namentlich ersetzt!
Bürgergeld bringt höhere Regelsätze
Durch die neue Grundsicherungsleistung bekommen Leistungsberechtigte mehr Geld auf dem Konto. Mit dem Bürgergeld werden die Leistungsempfänger jeden Monat rund 50 Euro mehr auf ihrem Konto haben.
Um der hohen Inflation und den steigenden Lohnsätzen Rechnung zu tragen, hat das Bürgergeld auch den Regelsatz erhöht, auf den Bedürftige einen Rechtsanspruch haben. Für die verschiedenen Regelbedarfsstufen beträgt die durchschnittliche Erhöhung rund 50 Euro. So erhalten Alleinstehende beim Bürgergeld ab 2023 jetzt 502 Euro statt 449 Euro mit Hartz IV (Heiz- und Unterkunftskosten ausgenommen).
Bürgergeld: Die Auszahlungstermine & Regelsätze in 2023
50 Euro – das Minimum der Mini-Me-Grenze
Mit dem Bürgergeld erhöht sich auch die Bagatellgrenze auf 50 Euro. Das bedeutet: Selbst wenn jemand einen Betrag an das Jobcenter zurückzahlen muss, z.B. wegen höherer Einkünfte oder geringerer Kosten, muss dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden, wenn er nicht über 50 Euro liegt!
Die Wartezeit und der persönliche Sparerfreibetrag
Beim Bürgergeld beträgt die Wartezeit nun offiziell 12 Monate, beginnend mit dem ersten Tag des Bezugs von Sozialleistungen.
Damit sich Personen, die gerade ihren Arbeitsplatz verloren haben, besser auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz konzentrieren können und sich nicht zu viele Gedanken über Ersparnisse und ihre Wohnung machen müssen, wird im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs die Angemessenheit der Wohnsituation vom Jobcenter nicht infrage gestellt.
Außerdem bleiben die persönlichen Ersparnisse von bis zu 40 000 Euro pro Person und 15 000 Euro pro Person, die im selben Haushalt lebt, geschützt. Mit anderen Worten: Während dieser 12 Monate muss dieses persönliche Vermögen nicht zur Deckung von Ausgaben des (der) Bürgergeldempfänger(s) verwendet werden.
Mehr Informationen: Bürgergeld Vermögensfreibeträge ab 2023
Neues Sanktionsmodell
Eine oft gestellt Frage dazu ist: Gibt es beim Bürgergeld eine Karenzzeit? Kurze Antwort: Nein.
Das heißt, wenn ein Bürgergeld-Empfänger sich einer Pflichtverletzung nach Auffassung der zuständigen Behörde schuldig gemacht hat, können theoretisch vom ersten Tag an Sanktionen verhängt werden.
Die Schwere der Sanktionen erhöht sich mit jedem Fehlverhalten und jeder Nichtübereinstimmung mit den Erwartungen des Jobcenters, z.B. durch Nichtannahme einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit.
Die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger sind monetärer Art. Dabei führt jeder Vorfall zu einer Kürzung der monatlichen Standard-Sozialleistungen (Heiz- und Unterkunftskosten ausgenommen).
Erfahren Sie in diesem ausführlichen Artikel mehr darüber, welche Sanktionen es gibt und wie hoch die Strafen beim Bürgergeld sind.
Bürgergeld: Die zweite Phase beginnt am 01.07.2023
Ist das Bürgergeld damit vollständig eingeführt? Antwort: Nein.
Mit der Reform des Sozialleistungssystems werden auch neue Regeln und Vorschriften eingeführt, die ab der zweiten Jahreshälfte kommen somit voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 in Kraft treten werden.
Mehr Informationen: Bürgergeld Einführung in 2 Schritten: Neuen Regeln ab Juli 2023
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