Die derzeitige Situation ist wie folgt: Empfänger von Bürgergeld erhalten einen Regelsatz plus zusätzliches Geld für Miete und Heizkosten. Alle anderen Ausgaben (z.B. Strom) sollen aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger derzeit kein zusätzliches Geld zur Deckung der Stromkosten erhalten. Angesichts der Weltwirtschaftskrise und des Energiepreisschocks fordern die Wohlfahrtsverbände, dies zu ändern.

Das Bürgergeld deckt die Stromkosten nicht

Viele Wohlfahrtsverbände fordern daher, dass die Stromkosten aus dem Regelsatz des Bürgergeldes in Deutschland herausgenommen werden, da dieser derzeit nicht ausreicht, um die durch die Energiekrise gestiegenen Kosten zu decken. Der Regelsatz enthält zwar einen Anteil für Stromkosten, dieser beträgt aber nur 8,84 Prozent oder 42,55 Euro des aktuellen Regelsatzes von 502 Euro für einen Alleinstehenden.

Ist das ausreichend? Viele meinen: nein, da die Energiepreisexplosion von bis zu 60 Prozent im letzten Jahr den Energieanteil von 8,84% aus dem Regelsatz nicht decken können!

Anders als bei den Heizkosten können Bezieher von Bürgergeld kein zusätzliches Geld vom Jobcenter für Stromkosten beantragen. Gefordert wird daher eine verbrauchsabhängige Anrechnung der Stromkosten, ähnlich wie bei den Heizkosten, um die akute finanzielle Situation der auf Bürgergeld angewiesenen Menschen zu entschärfen.

Wie lauten nun die Forderungen der Wohlfahrtsverbände, um die Lebensqualität von Menschen zu verbessern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind?

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Stromkosten sollten genauso behandelt werden wie Heizkosten

Derzeit erhalten Bürgergeld-Empfänger einen Zuschuss zu den angemessenen Heizkosten. Die Wohlfahrtsverbände wollen, dass die Energiekosten genauso behandelt werden, d.h. separat und zusätzlich zum Regelsatz ausgezahlt werden.

Dies wird vorgeschlagen, um angemessene Lebensbedingungen zu gewährleisten und das Risiko zu verringern, dass die Energieversorgung aufgrund verspäteter Zahlungen unterbrochen wird.

Anhebung des Regelsatzes für Sozialleistungen auf 725 Euro

Die Wohlfahrtsverbände schlagen vor, den Regelsatz auf 725 Euro anzuheben (derzeit sind es 502 Euro). Damit soll den Haushalten angesichts der Inflationsrate geholfen und die Armut in der Bevölkerung verringert werden.

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Was tun, wenn das Bürgergeld für Energiekosten nicht reicht?

Was können Sozialhilfeempfänger derzeit tun, um mit den unbezahlbaren Stromkosten fertig zu werden?

▶︎ Ein Darlehen beim Jobcenter beantragen

▶︎ Den Energieversorger um Teilzahlungen bitten

▶︎ Wechsel zu einem neuen Energieversorger

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