Millionen von Nebenkosten-Abrechnungen landen in den kommenden Tagen und Wochen wieder in den Briefkästen. Insbesondere für Bürgergeld-Empfänger stellt sich dann die Frage: Wie und wann gibt es dafür Geld vom Jobcenter?

Einkommensschwache Haushalte sehen der Nebenkosten-Abrechnung jedes Jahr mit Unbehagen entgegen. Wie hoch wird die Nebenkosten-Nachzahlung dieses Mal ausfallen? Doch gerade Empfänger von Bürgergeld stehen dann vor einer riesigen finanziellen Herausforderung.

In unserem Artikel beantworten wir die Frage, wann und in welcher Höhe das Jobcenter Bürgergeld-Empfänger bei der Begleichung der Nebenkosten-Abrechnung unterstützt. Zudem erklären wir, was Betroffene tun müssen, um diese Unterstützung zu erhalten.

Was tun, wenn die Nebenkosten-Abrechnung ins Haus flattert?

Zunächst einmal: Ruhe bewahren, tief durchatmen und den Brief vom Vermieter öffnen. Auch wenn Bürgergeld-Empfänger ein ungutes Gefühl haben: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Auch die Abrechnung der Neben- und Betriebskosten nicht.

Ganz wichtig nach Erhalt der Nebenkosten-Abrechnung ist jedoch: Den Inhalt aufmerksam lesen und alle angegebenen Daten genau prüfen.

  • Sind die persönlichen Daten korrekt?
  • Wurden die Abrechnungszeiten präzise angegeben?
  • Ist die Endsumme nachvollziehbar, da die Kosten und deren Bestimmung einzeln aufgelistet wurden?
  • Wurden gezahlte Vorauszahlungen exakt aufgelistet und eingerechnet?
  • Ist die Nebenkosten-Abrechnung fristgerecht erstellt und zugesandt worden?

Frist für die Nebenkosten-Abrechnung 

Fristgerecht ist die Nebenkosten-Abrechnung dann, wenn sie dem Mieter spätestens am 31. Dezember vorliegt.

Für das Jahr 2023 hat der Vermieter demnach bis einschließlich 31.12.2024 Zeit, um die Abrechnung der Nebenkosten vorzunehmen und seinen Mietern zuzusenden. 

Aber Achtung: Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Nebenkosten-Abrechnung seinen Mieter bis zum vorgenannten Stichtag erreicht. Andernfalls kann er eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr einfordern. Mieter aber haben dennoch ein Recht auf die Guthaben-Auszahlung.

Ein Poststreik oder Ähnliches gilt laut § 278 BGB nicht als Entschuldigung für eine verspätete Abrechnungs-Zustellung, wie der Bundesgerichtshof entschied. (Aktenzeichen BGH VIII ZR 107/08)

Ausnahme: Ein Drittanbieter, wie zum Beispiel der Energieversorger stellt dem Vermieter seine Endabrechnung zu spät in Rechnung. In diesem Fall ist die verspätete Nebenkosten-Abrechnung gültig. 

Antrag und Fristen

Sofern die Nebenkosten-Abrechnung inhaltlich in Ordnung ist, sollten Bürgergeld-Empfänger diese als Kopie beim zuständigen Jobcenter einreichen. Ein “Antrag auf Übernahme der Nebenkosten” ist nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein.

Insbesondere dann, wenn beispielsweise aufgrund einer schlechten Dämmung, einer pflegebedürftigen Person und kleinen Kindern im Haushalt oder einer nachweislich defekten Heizungsanlage die Heizkosten eben nicht mehr angemessen sind. Dann kann man das in einem Antrag nämlich wunderbar begründen. Und nimmt dem Jobcenter unter Umständen den Wind aus den Segeln.

Eine gesetzlich verankerte Frist zur Einreichung des “Antrags auf Übernahme der Nebenkosten” oder auch der Nebenkosten-Abrechnung selbst gibt es nicht.

Es hat sich aber bewährt, diese so schnell als möglich einzureichen. Schließlich muss über die Kostenübernahme auch noch entschieden werden. Also besser zeitnah beim zuständigen Jobcenter einreichen.

Nebenkosten-Abrechnung: Was gehört dazu?

Eines vorweg: Kosten für den Strom, der in der Wohnung verbraucht wird, gehören nicht zu den Nebenkosten. 

Im Bürgergeld-Regelsatz ist hierfür bereits eine Pauschale von 47,71 Euro monatlich enthalten.

Doch was genau zählt eigentlich zu den Miet-Nebenkosten?

Grundsätzlich muss man hier nach kalten und warmen Betriebskosten unterscheiden.

Zu den kalten Betriebskosten zählen beispielsweise Kosten für die Müllabfuhr, den Hausmeister, die anteilige Grundsteuer, der individuelle Verbrauch von Wasser und Abwasser sowie optional die Treppenhausreinigung (sofern die Mieter sie nicht selbst übernehmen).

Unter die warmen Betriebskosten fallen unter anderem die Kosten für den Schornsteinfeger inklusive Abgasmessungen, Wartung und Reparatur der Heizungsanlage sowie Brennstoff bzw. Heizmaterial.

Hinweis: Vermieter dürfen auf der Nebenkosten-Abrechnung nur jene Einzelpositionen auch tatsächlich abrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. 

Steht da beispielsweise nichts von Kosten für die Gartenpflege, gehören diese Kosten auch nicht in die Abrechnung der Miet-Nebenkosten. 

Grundvoraussetzungen 

Die gute Nachricht: Das Jobcenter übernimmt die Nebenkosten-Abrechnung.

Eine solche Kostenübernahme ist jedoch an einige Grundvoraussetzungen gekoppelt.

Die Abrechnung muss die Wohnung betreffen, in welcher der Bürgergeld-Empfänger auch lebt und gemeldet ist.

Zusätzlich gilt: Ist in der Abrechnung ein angemessener Verbrauch bei Heizung und Warmwasser aufgeführt, übernimmt das Jobcenter die Kosten.

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Was ist angemessen?

Im Zusammenhang mit den Mietkosten und der Wohnungsgröße hört man häufig den Begriff “angemessen”.

Doch das ist kein in Stein gemeißelter Fixpunkt. Das bedeutet: Was in München als angemessen gilt, kann in Braunschweig ganz anders sein. 

Die Bundesagentur für Arbeit verweist hier auf die jeweiligen Jobcenter. Sie kennen die Mietobergrenze, den Mietspiegel und alle anderen Eckdaten im Einzugsbereich, wenn es um angemessene Kosten geht.

Nebenkosten-Abrechnungs-Guthaben: Was passiert damit?

Ergibt sich aus der Nebenkosten-Abrechnung ein Guthaben, muss das dem Jobcenter mitgeteilt werden. 

Gab es im Abrechnungszeitraum bereits Unterstützung für diverse Nebenkosten, wird ein solches Guthaben dann mit dem Bürgergeld verrechnet.

Ausnahme: Bürgergeld-Empfänger haben die Miet-Nebenkosten im betreffenden Zeitraum aus eigener Tasche bezahlt. Das gilt im Übrigen auch für ein Guthaben aus der Endabrechnung für den Haushaltsstrom. 

Übernahme der Nebenkosten-Abrechnung ablehnt? Das ist zu tun!

In der Regel liegt es an zu hohen Nebenkosten-Abrechnungen, die meist die Heizkosten betreffen. Nun ist es ja mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass diese Kosten in schwindelerregende Höhen geklettert sind.

Erscheint dem Jobcenter der Verbrauch aber dennoch als zu hoch, kommt es auf eine gute Begründung an. 

Können Bürgergeld-Empfänger diese nicht liefern, besteht dennoch die Möglichkeit der Kostenübernahme. Dann jedoch üblicherweise in Form eines Darlehens. Das bedeutet: Das Jobcenter übernimmt zunächst die Abrechnung in vollem Umfang, verrechnet diese Kosten jedoch Monat für Monat mit dem Bürgergeld.

Unser Tipp: Jeden Bescheid, auch den zur Übernahme der Nebenkosten-Abrechnung prüfen lassen!