Eine Gesetzesänderung vermiest Millionen von Mietern im 2024 den TV-Genuss. Für das Kabelfernsehen braucht es nun einen gesonderten Vertrag. Doch wie teuer wird es?

Was bisher bequem und günstig war, wird ab 2024 für Bürgergeld-Empfänger, Rentner und Geringverdiener unter Umständen zur finanziellen Zusatzbelastung. Denn ab 2024 ist es verboten, dass der Kabel-TV-Anschluss mit den Mietnebenkosten beglichen wird.

In unserem Artikel geben wir einen Einblick über die bevorstehenden Änderungen zum Kabelfernsehen sowie den Kosten, wenn Betroffene wie Bürgergeld-Empfänger, Rentner und Geringverdiener neue Verträge abschließen müssen.

Die Hintergründe zum Wegfall des Nebenkosten-Privilegs

Lange Zeit war es zulässig, dass Vermieter die Kosten für den gemeinsamen Kabelanschluss im Mietobjekt auf die einzelnen Mieter umlegten. Dadurch verringerten sich für alle die Gebühren. Im Gegenzug profitieren Kabelnetzbetreiber von den auf Jahre ausgelegten Mehrnutzerverträgen.

Doch dieses Nebenkosten-Privileg fällt nun weg. Laut Bundesregierung ist es nicht mehr zeitgemäß. Außerdem soll jeder Mieter die Möglichkeit haben, sich frei zu entscheiden, welchen Anbieter er wählt. 

Übrigens: Das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkosten-Privilegs ist bereits seit dem 1. Dezember 2021 gültig. Aktuell wird noch eine Übergangszeit gewährt. Diese endet jedoch im Juni 2024.

Die Auswirkungen des neuen Gesetzes

Für Bürgergeld-Empfänger, Rentner und Geringverdiener war es eine überaus günstige Möglichkeit, Kabelfernsehen zu nutzen. Zum einen, weil die Kosten über einen solchen Sammelvertrag weitaus kostengünstiger war. 

Andererseits haben Ämter im Zuge der Gewährleistung von Bürgergeld und Wohnkosten die Kabel-TV-Anschluss-Kosten übernommen, da sie in den Nebenkosten aufgeführt wurden.

Das neue Gesetz zum Kabelfernsehen wird jedoch nicht in puncto Kosten-Übernahme Auswirkungen auf jeden 3. Mieter haben. Darf Kabelfernsehen nicht mehr über das Nebenkosten-Privileg abgerechnet werden, muss jeder Betroffene nämlich einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Kabelnetz-Anbieter abschließen.

Zukünftige Kosten für Kabelfernsehen

Wie hoch sich am Ende die Kosten für das Kabelfernsehen belaufen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Aber man geht davon aus, dass Betroffene zwischen 2 Euro und 3 Euro mehr im Monat aufbringen müssen, um weiterhin uneingeschränkt fernzusehen.

Laut Verbraucherschutzzentrale dürften sich die künftigen Einzelnutzer-Verträge fürs Kabelfernsehen auf monatliche Kosten in Höhe von 8 bis 10 Euro bewegen.

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Kosten-Übernahme ist passé!

Für Bürgergeld-Empfänger, Rentner und Geringverdiener sind aber 8 bis 10 Euro für den Fernsehempfang mitunter viel Geld. Ein Argument, mit dem sich übrigens viele Kabelnetzbetreiber gegen die Gesetzes-Änderung zu wehren versuchten.

An dieser Stelle muss man fairerweise hinzufügen: Nicht jeder Bürgergeld-Empfänger, Rentner oder Geringverdiener hat automatisch seine Kosten fürs Kabelfernsehen durch das Nebenkosten-Privileg vom Amt bezahlt bekommen. Denn bei Millionen von Mietverträgen sind sie nicht in den Nebenkosten enthalten.

Durch das neue Gesetz werden künftig die Kosten fürs Kabelfernsehen nicht mehr übernommen. In diesen sauren Apfel müssen alle beißen, die es bisher kostengünstig genießen durften.

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Was tun, wenn die Übergangsfrist endet?

Am besten gar nicht mehr so lange warten! 

Bürgergeld-Empfänger, Rentner und Geringverdiener sind gut beraten, wenn sie mit dem jetzigen Kabelnetzbetreiber Kontakt aufnehmen und einen Einzelvertrag abschließen. 

Alternativ kommt auch jeder andere Anbieter in Frage. Hier lohnt sich vorab ein Preisvergleich, damit die Kosten für den neuen Kabelanschluss nicht das eigene Budget sprengen.

Fazit: Die Kosten fürs Kabelfernsehen steigen eher moderat

Auch wenn es vielleicht für so manchen Bürgergeld-Empfänger, Rentner oder Geringverdiener zunächst wie ein kleiner Schock wirkt: Die Kosten fürs Kabelfernsehen steigen auch nach dem Abschluss eines Einzelvertrages eher moderat.