Wenn die jährliche Stromrechnung höher ausfällt als erwartet, ist das für die meisten Haushalte bereits ein Schock. Noch schlimmer ist die Situation für Bürgergeld-Empfänger, die im Monat nur begrenzte Mittel zur Verfügung haben, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken und ihre Stromrechnung zu bezahlen.

In diesem Jahr wurde in Deutschland das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, durch das Bürgergeld ersetzt. Doch obwohl die Regelleistungen mit dem neuen System erheblich gestiegen sind, scheint dieser neue Betrag nicht auszureichen, um die ebenfalls gestiegenen Stromkosten der Haushalte zu decken.

Bürgergeld-Empfänger müssen die Stromkosten vom Regelsatz selbst zahlen. Aber was tun, wenn das Bürgergeld die hohen Energiekosten nicht deckt?

In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, was man als Sozialleistung-Empfänger tun kann, wenn das Bürgergeld nicht für die Stromkosten ausreicht.

Bürgergeld reicht nicht aus, um die Energiekosten zu decken

Im Regelsatz für Alleinstehende, der die Lebenshaltungs- und Energiekosten (ohne Miete) abdecken soll, sind rund 511 Euro pro Jahr für Energiekosten vorgesehen. Die Energiekosten scheinen jedoch weit darüber zu liegen, da die tatsächlichen Energiepreise durch Krieg und Energiekrise ebenfalls stiegen!

Check24 ermittelte anhand der Preise seiner gelisteten Energieversorger, dass ein jährlicher Energieverbrauch von 1500 Kilowattstunden für einen Einpersonenhaushalt trotz Strompreisobergrenze 641 Euro kosten würde.

Schlussfolgerung

Das bedeutet, dass die Stromkosten im Schnitt 25 % höher sind als die vorgesehene Vergütung!

In der Realität steigen die Strompreise weiter an und bringen Sozialhilfeempfänger in finanzielle Schwierigkeiten. Der Regelsatz des Bürgergeldes wurde um fast 12 % auf 502 Euro pro Monat für alleinstehende Erwachsene erhöht. Auch die Miet- und Heizkosten werden bis zu einem angemessenen Betrag vom Staat übernommen. Für die Stromkosten müssen Bedürftige allerdings mit ihrem Bürgergeld aufkommen – und das ist angesichts der explodierenden Energiepreise eine echte Herausforderung! Sowohl der Sozialverband VdK als auch der Paritätische haben festgestellt, dass die aktuellen Schätzungen für die Stromkosten viel zu niedrig sind.

Check24 hat auf Basis der Daten seiner Vergleichsplattform eine Vergleichsrechnung für den durchschnittlichen Stromverbrauch und die Kosten im Dezember 2022 durchgeführt.

Laut Check24 zahlte ein Haushalt mit einem Verbrauch von 5000 kWh im vergangenen Jahr durchschnittlich 2334 Euro pro Jahr, das sind 46,7 Cent pro kWh. Dies entspricht einer Steigerung von rund 37% gegenüber dem Vorjahr!

Energiepreise steigen weiter an

Laut der Vergleichsplattform Check24 scheint sich der Trend bei den steigenden Strompreisen weder zu verlangsamen noch umzukehren.

Im Januar 2023 gab es 668 Fälle von Strompreiserhöhungen, von denen rund 7,6 Millionen Haushalte mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 60,2 Prozent betroffen waren.

Dem Jobcenter sind die Hände gebunden

Die Jobcenter sind für die Auszahlung der Leistungen an die Bürger zuständig und haben nur begrenzte Befugnisse zur Anpassung der Regelbedarfe für Haushaltsstrom, die von der Regierung festgelegt und jährlich angepasst werden. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer einer Arbeitsgemeinschaft, kritisiert die Unzulänglichkeit dieser Leistungen, die zwar das Existenzminimum sichern sollen, aber nicht ausreichen, um die steigenden Stromkosten, insbesondere für Single-Haushalte, zu decken.

Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg erklärte, die steigenden Kosten für Heizung und Strom seien eine Herausforderung für die Jobcenter. Die Agentur begrüßte die jüngste Anhebung des Regelsatzes, räumte aber ein, dass die steigenden Stromkosten für einige Menschen weiterhin eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen können.

Während die Heizkosten für Bürgergeld-Empfänger vom Jobcenter übernommen werden, verhält es sich bei den Stromkosten anders: Sozialhilfeempfänger müssen diese aus ihrem monatlichen Regelsatz bestreiten.

Was können Bürgergeld Empfänger gegen hohe Energiekosten jetzt tun?

War die Preiserhöhung rechtmäßig?

Nicht alle Stromkostenerhöhungen sind gerechtfertigt! Wenn man also von der jüngsten Explosion seiner Energierechnung mit neuen höheren Stromtarifen betroffen ist, ist es zunächst immer ratsam zu prüfen, ob die Preiserhöhung angemessen war oder nicht.

In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen darüber, wie Sie ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen widersprechen können: So widersprechen Sie die Energiepreiserhöhungen

Einen günstigeren Anbieter finden

Viele Menschen müssen bei ihrem aktuellen Energieversorger höhere Gebühren zahlen, als sie es bei einem anderen Anbieter müssten! Außerdem gibt es bei vielen Stromanbietern Willkommensboni, die aktuell bis zu 400 Euro betragen können!

Nutzen Sie die folgenden Vergleichsrechner von Check24, um einen günstigeren Stromanbieter in Ihrer Region zu finden und jetzt von Willkommensboni günstiger Tarife zu profitieren:

Antrag auf ein Darlehen beim Jobcenter

Wenn ein Bezieher von Bürgergeld nicht in der Lage ist, unerwartete zusätzliche Stromkosten zu bezahlen, kann dieser beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Das Jobcenter ist jedoch nicht verpflichtet, ein Darlehen zu gewähren, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, z. B. aufgrund von Kindern oder einer unterhaltsberechtigten Person im Haushalt.

Hinweis: Seit Juli bietet das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger bessere Rückzahlungsraten an.

Lese-Tipp: Bürgergeld Darlehen: Jetzt mehr Geld mit günstigeren Raten vom Jobcenter bekommen

Ratenzahlung beantragen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, beim Stromanbieter einen Ratenzahlungsplan zu beantragen, jedoch werden diese Anträge oft abgelehnt.

Was geschieht, wenn die Stromrechnung unbezahlt bleibt?

Wenn die Stromrechnung auch nach mehreren Mahnungen des Stromanbieters nicht bezahlt wird, ist der Anbieter rechtlich befugt, den Strom abzuschalten und die Stromleitung zu kappen. In der Regel wird die Geldforderung im weiteren Verlauf gerichtlich festgesetzt und dann durch einen Gerichtsvollzieher mit Zusatzkosten vollstreckt.


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